Die Denunziationen des Hans-Ulrich Jakob (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 10.07.2011, 12:44 (vor 4897 Tagen) @ ama

Noch einmal: Falsche Anschuldigungen zu machen ist nach deutschem Recht und auch nach Schweizer Recht strafbar. Damit zu drohen ist ebenfalls strafbar.

Womit zu drohen ist strafbar?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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