Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... (Allgemein)
Es steht nirgends in dem Urteil das es einen Zwischenentscheid ist.
Ein Urteil zugunsten des Klägers ist kaum vorstellbar, da es keine Grenzwertüberschreitungen gibt.
Wird jemals durch ein Gericht auf eine solche Klage eingegangen, müssten alle Funkdienste den Betrieb einstellen.
Funkstrahlen durchdringen Mauern immer.
Genau darum gibt es NISV Grenzwerte und gerade bei WLAN ist es lächerlich weil minimale Reichweiten von ein paar Metern erzielt werden.
Chancen vor Gericht = 0.
gesamter Thread:
- WLAN: Bundesgericht akzeptiert Klage nicht -
Peter Brill,
08.01.2018, 14:52
- Kleine Chronik des bizarren Streits um W-Lan des Nachbarn - H. Lamarr, 08.01.2018, 20:49
- Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... -
H. Lamarr,
09.01.2018, 12:24
- Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... -
Peter Brill,
10.01.2018, 11:17
- Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... - H. Lamarr, 10.01.2018, 12:20
- Streit "W-Lan vom Nachbarn" nicht am Bundesgericht -
H. Lamarr,
17.12.2018, 17:56
- Streit "W-Lan vom Nachbarn" nicht am Bundesgericht - H. Lamarr, 20.06.2021, 21:59
- Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... -
Peter Brill,
10.01.2018, 11:17