Warum die Schweiz Betrüger anzieht wie das Licht die Motten (Allgemein)
Dubiose Vereine, Scharlatane, zwielichtige Geschäftemacher – auffallend häufig führten mich Internet-Recherchen über geschäftstüchtige Mobilfunkgegner in die Schweiz. Lange konnte ich mir diesen Sonderstatus des kleinen Landes nicht schlüssig erklären. Dabei ist alles ganz einfach, wenn man nur weiß, wonach man suchen muss.
Was die Schweiz für Schwindler so anziehend macht ist eine Besonderheit im schweizerischen Strafrecht gegenüber dem deutschen.
Für den Tatbestand des Betrugs gelten (laut Wikipedia) in beiden Ländern diese Voraussetzungen:
- Betrug setzt voraus, dass ein Mensch getäuscht wird.
- Betrug setzt voraus, dass die Schädigung vom Opfer selbst verursacht wird und dass das Opfer aus freiem Willen und nur auf Grund der Täuschung handelt.
- Das Opfer muss einem Tatsachenirrtum unterliegen.
- Das Opfer oder ein Dritter muss am Vermögen geschädigt werden.
- Es muss eine Bereicherungsabsicht bestehen.
Nur in der Schweiz aber gilt zusätzlich eine weitere Voraussetzung:
- Die Täuschung des Opfers muss arglistig sein. Mit dieser zusätzlichen Hürde wollen die Schweizer verhindern, dass Denkfaule, die leichtfertig auf jede hanebüchene Versprechung hereinfallen, den Schutz des Strafrechts unverdient genießen.
Nun ist der Nachweis der Arglist jedoch eine so schwierige, langwierige und ungewisse Angelegenheit, dass Betrüger, die in Deutschland verurteilt werden würden, mit demselben Straftatbestand in der Schweiz zumeist unbehelligt bleiben. Nicht wenige Betrüger, die dieses Schlupfloch gezielt nutzen sind Ausländer (Deutsche), die ihre zwielichtigen Geschäfte aus der Schweiz heraus betreiben.
Ein bekennender "Elektrosensibler" in Deutschland hatte 2009 im Rechtsstreit mit einem Lebensversicherer bereits im Rahmen eines widerruflichen Vergleichs eine Zahlung über 30'000 Euro erstritten. Der Sieg war für den Kläger zum Greifen nah. Doch dann widerrief die beklagte Versicherung den Vergleich, es war ihr gelungen, dem Kläger arglistige Täuschung nachzuweisen. Der Fall wurde vor dem OLG weiter verhandelt. Dort obsiegte die Beklagte zur Gänze und der unterlegene Kläger musste auch noch die Gerichtskosten voll übernehmen. Der ansonsten von beträchtlichem Mitteilungsdrang getriebene "Elektrosensible" schweigt verständlicherweise bis heute über diese empfindliche Niederlage. Zu Fall brachte ihn seine arglistige Täuschung.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –