Mobilfunkangst: Anwaltsbrief kann ebenfalls eine Lösung sein (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 29.04.2012, 19:03 (vor 4596 Tagen) @ AnKa

Bei dauerhaft ausgeübtem, sich im Einzelfall auch steigerndem aggressivem oder wahnhaft geprägtem Verhalten kann es also angebracht sein, beim Amtsgericht einen Antrag auf Einrichtung einer Betreuung zu stellen.

Das wäre ein Weg, sich gegen Elektrosmog-Eiferer im persönlichen Umfeld zur Wehr zu setzen. Ich kann mir allerdings nur mühsam vorstellen, dass jemand diesen steinigen Weg geht. Denn parallel dazu führt ein deutlich bequemerer Weg, der über einen Anwalt.

Dem IZgMF liegt ein Brief vor, der auf diese Weise entstanden ist und Nachbarn in die Schranken weist, die andere Hausbewohner wegen angeblich gefährlicher Funkemission aus deren Wohnung terrorisiert haben. Nachdem alles Zureden nichts nutzte, hat erst ein mit Hilfe eines Anwalt aufgesetzter Brief dem Spuk ein Ende bereitet. Darin wird den auf Elektrosmog fixierten Nachbarn in glasklaren Worten und begründet verboten, die Belästigung der anderen Hausbewohner fortzusetzen. Sollte dies nicht fruchten, heißt es in dem Schreiben, werden als nächstes rechtliche Schritte eingeleitet. Auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass der Brief bislang (das sind ungefähr sechs Monate) die gewünschte Wirkung erzielt hat, die Belästigungen (z.B. wütendes nächtliches Türklingeln, sobald die Opfer ein Telefonat mit ihrem Schnurlostelefon führten) hörten abrupt auf.

Wenn ich's nicht vermassle werde ich den Fall etwas ausführlicher im Strang "Wenn Mobilfunkgegner sich schuldig machen" vorstellen, denn genau dort gehört er hin.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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