Abmahnung: IZgMF ./. Diagnose Funk (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 31.03.2011, 23:51 (vor 4987 Tagen) @ H. Lamarr

Die Granden der Elektrosmogszene haben sich über ihre obige Äußerung geradezu diebisch gefreut, es richtig blubbern lassen und Co-Sprachrohr Diagnose-Funk hat diesem Vorgang jetzt im Abgang auch noch einen "Brennpunkt" gewidmet.

Weil sich Diagnose Funk für diesen Brennpunkt unerlaubt Dokumente von der Website des IZgMF geangelt hat, habe ich Herrn Geppert soeben eine Abmahnung zukommen lassen. Wie gewohnt machen wir den Vorfall transparent, damit das Munkeln & Raunen erst gar nicht (richtig) einsetzen kann. Prof. Lerchl hat mit der Abmahnung nichts zu tun, dies ist allein meine Idee. Und warum? Nun, es ist eben aus meiner Sicht bis auf die Knochen unfair, aus einem Strang mit 30 Postings, ein einziges Posting aus der Mitte herauszulösen, dazu noch das PDF des Briefes der IARC an Prof. Lerchl abzugreifen, nur um dann an ganz anderer Stelle um diese beiden Dokumente herum einen sogenannten "Brennpunkt" mit reichlich böswilligen Interpretationen zu fabrizieren. Für guten Stil ist Diagnose Funk nicht berühmt, dies aber geht mir zu weit, und deshalb ...


München, 31.03.2011, per E-Mail abgeschickt um 23:42 Uhr


Sehr geehrter Herr Geppert,

ich weise Sie mit heutigem Datum auf mehrfache Urheberrechtsverletzungen hin, begangen auf Domains von Diagnose Funk (beispielsweise auf www.diagnose-funk.org).

Betroffen von der Urheberrechtsverletzung sind die folgenden Dokumente:

- df_bp_who-lerchl_iarc-26oct10.pdf
- df_bp_who-lerchl_beschwerde-iarc.pdf

Diese Dokumente finden sich auf mehreren Domains von Diagnose-Funk, beispielsweise unter http://www.diagnose-funk.org/infoformate/brennpunkt/who-lehnt-prof-a-lerchl-als-mitarbeiter-ab.php [Link führt nicht mehr zum Original]. Die Anzeige der Urheberrechtsverletzung gilt für sämtliche Vorkommen der angezeigten Dokumente, unabhängig von deren Dateinamen, auf allen Domains von Diagnose Funk.

Der Inhalt beider angezeigter Dokumente unterliegt dem Urheberrecht. Sie sind nicht berechtigt, sich diese Inhalte von der Website des IZgMF zu beschaffen und weiter zu verwerten. In Ihrem Impressum behaupten Sie, Zitat:

"Zu Artikel und Informationen von Drittpersonen oder Redaktionen liegen uns die entsprechenden Einwilligungen vor."

Diese Behauptung ist im anzeigten Fall unwahr. Ihnen liegt weder eine Einwilligung von Prof. Lerchl noch eine des IZgMF vor. Sie haben sich die oben angezeigten Inhalte unerlaubt von der Website des IZgMF beschafft.

Ich fordere Sie auf, beide Dokumente sofort von Ihrer Website zu entfernen, so wie Sie es in Ihrem Impressum für angezeigte Urheberrechtsverletzungen zusichern, Zitat:

"Sollten es aber zu unbeabsichtigten Urheberrechtsverletzungen oder Fehler auf unserer Seite vorliegen bitten wir diese per Mail mitzuteilen. Wir werden diese dann sofort und umgehend beseitigen."

Außerdem fordere ich Sie auf, das Dokument

- df_bp_who-lerchl_iarc-26oct10_de.pdf

ebenfalls unverzüglich von Ihrer Website zu entfernen. Es handelt sich hierbei um die Fremdsprachenübersetzung des Briefes der IARC an Prof. Lerchl. Die Übersetzung befreit Sie nicht vom Tatbestand der Urheberrechtsverletzung.

Abschließend empfehle ich Ihnen dringend dafür Sorge zu tragen, dass Drittseiten, die sich die angezeigten Dokumente von Ihrer Website beschafft haben und ihrerseits zum Download anbieten, die angezeigten Dokumente ebenfalls unverzüglich von ihren Seiten entfernen. Da Sie in Ihrem Impressum schreiben, Zitat:

"Jegliches Verändern, Reproduzieren, Fälschen, Kopieren oder Vervielfältigen der auf dieser Web Site angebotenen Inhalte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt."

... gehe ich davon aus, dass Sie eine entsprechend der angezeigten Dokumente leicht erkennbare Rechtsverletzung von Drittseiten energisch verfolgen werden. Andernfalls muss ich davon ausgehen, dass Sie die Rechtsverletzung dulden. In diesem Fall beabsichtige ich, wie auch bei einer über den

7. April 2011

hinausgehenden Bereitstellung der angezeigten Dokumente auf einer der Domains von Diagnose Funk, bei ergebnislosem Ablauf der Frist ohne weitere Vorankündigung eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Anwalt gegen Sie zu erwirken. Auch dieses Schreiben gilt bereits als Abmahnung mit dem Ziel, Ihnen Gelegenheit zu geben, den Anlass der begangenen Urheberrechtsverletzung auf gütliche Weise zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen
IZgMF

Stephan Schall

Ersatzlink: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=355

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Übersetzung, Diagnose-Funk, Unseriös, Abmahnung, Geppert, Kommunikation, Frontmann, Urheberrechtsverletzung, Mangel, Abstoßend


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