Wertminderung der Immobilie (Allgemein)

Thomas G., Freitag, 07.01.2011, 18:19 (vor 5071 Tagen) @ H. Lamarr

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/guterrat/urteile.html?id=13352

Um die Leistung desjenigen zu würdigen, der den Link zuerst gefunden hat, ist es üblich, die Quelle (hier Gigaherz) zu nennen.

Wusste gar nicht, dass RA Prof. Schweizer für das Forum Gigaherz arbeitet ? Was soll also der Hinweis ?

Zitat: Auch bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV kann nach der Verkehrsanschauung* bereits die Besorgnis einer Gesundheitsgefahr die Gebrauchstauglichkeit von Mieträumen zu Wohnzwecken beeinträchtigen ...

Ja, und, was ist denn daran so aufregend, dass Sie den Text gleich komplett im Großformat bringen. Ich dachte, Sie wissen all dies längst.

Stimmt. Ich schon aber so manch´andere eben leider nicht.

Noch Fragen, Kienzle ?

Ja. Was wollen Sie denn nun eigentlich mit aller Kraft beweisen? Dass Mobilfunk-Sendemasten eine Wertminderung bewirken können ist trivial, darüber brauchen wir nicht streiten.

Na dann ist ja alles prima, Spatenpauli. Dann erklären Sie das mal den anderen Aktiven hier im Forum.

Was mEn eher interessiert ist ...

- Sind Wertminderungen aufgrund von Sendemasten die Regel oder die Ausnahme?

Das hängt wiederum von vielen weiteren Faktoren ab. Kann also so pauschal nicht beantwortet werden. Eine Bewertung ist immer objekt- und lagebezogen. Da es mehr Wohnhäuser als Sendemasten gibt, sind Wertminderungen durch Mobilfunkmasten nicht die Regel. Das wurde von mir auch nie behauptet.

- Nach welchen objektiven Kriterien soll die Höhe der Wertminderung bemessen werden, wenn es doch keine objektive Gefährdung der Menschen durch Sendemasten gibt, sondern nur eine "gefühlte" Gefährdung?

Soll ich Ihnen eine Liste der Kriterien erarbeiten ? Wer zahlt mir diesen Aufwand ? Grundsätzlich werden alle Argumente und Fakten in eine Plus-/Minus Liste (SWOT-ANALYSE) aufgezeigt. ..... usw.

- Wie ist der Trend? Die Menschen gewöhnen sich schnell an die neuen "Nachbarn", der Trend müsste deshalb seit Jahren in Richtung Entspannung gehen.
- Gibt oder gab es Fälle, bei denen nachweislich ein Objekt auch bei langer Vermarktungsfrist nur mit großen Wertabschlägen zu veräußern war?

Da wären Makler die besten Ansprechpartner ... bzw. Verbände.

Sendemastengegner benutzen, so sehe ich das, die "Wertminderung von Immobilien" dazu, um ihre Ideologie (der Mast muss weg) in der Bevölkerung zu verbreiten. Da wird dann von derart Infizierten schon mal mit fadenscheinigen gesundheitlichen Argumenten gegen einen Masten Stunk gemacht, weil das eigentliche Motiv - Angst vor Wertverlust der eigenen Hütte - schon 100 Meter weiter weg den Leuten dort am Ar...ch vorbeigeht und sich keine Solidarität einstellen mag. Die alteingesessen Sendemastengegner wissen das natürlich, das Argument "Wertminderung" wird von ihnen deshalb als Mittel zum Zweck eingesetzt, um Anwohner auch im größeren Umkreis doch noch zum Protest zu animieren. Und schon passt's wieder.

Persönlich denke ich, dass dies bekanntlich Ihre Meinung ist. Die Betroffenen vor Ort sehen die Sache anders. Investoren sehen die Sache wieder mit anderen Augen. Der Gutachter muss alle Meinungen, Ansichten und Fakten zusammenfügen und bewerten. Es kommt sogar noch besser ... der Gutachter haftet sogar für sein Gutachten persönlich.

Andere erstellen "Studien", "Berichte" und sonstige Mitteilungen in Foren oder anderen Medien, Plattformen, Kommissionen... und haften für nichts.


Thomas G.


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