Scheinheilige Bitte ▼ (Elektrosensibilität)

Fee @, Montag, 16.11.2009, 09:54 (vor 5488 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von Fee, Montag, 16.11.2009, 10:16

Ach Kla Kla, könnten Sie bitte die Links nochmal hier einstellen zur entsprechenden Prüfung einer Beweiskraft, wie sie von den Elektrosensiblen verlangt wird.

Aber sicher könnte ich, genauso wie sie nur diesmal werde ich nicht. Fangen Sie an zu arbeiten. :wink:

Das habe ich mir schon gedacht, dass Sie diesen Link nicht liefern wollen, denn entsprechende Beweise werden dort nicht anzutreffen sein. Nur sind Ihresgleichen betreffend Beweis von ES als Psychos und Beschwerdefreiheit durch psychiatrische Behandlung von ES bei gleichbleibender Elektrosmogbelastung in der Beweispflicht. Somit bleiben die entsprechenden Anwürfe in diesem Forum unbelegte Totschlagargumente, die gegen Ihresgleichen verwendet werden können. Ich hoffe dies langsam als Schlussvotum geschrieben zu haben. Denn heute Nachmittag kommt eine schwer elektrosensible Betroffene, die an Krebs leidet und sich nun wie schon einmal in Australien aufhalten will, weil sie es in der jetzigen verstrahlten Wohnung kaum mehr aushält und der Krebs so wohl auch nicht bessern kann, wenn es nicht eh zu spät ist dafür.

Troll-Wiese: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=entry&id=36009


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