Eva W.: "Gegendarstellung" zum LTE-Märchen (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Samstag, 11.01.2014, 21:55 (vor 3991 Tagen) @ Lilith

...schreibt sie in ihrer neuesten Stellungnahme zu den Missetaten des IZgMF.


Zu finden ist der Text von Frau W. <hier>. Zuerst wollte ich von einer "Gegendarstellung" reden, doch der Text ist keine. Denn dazu müsste Frau W. auf die vorgebrachten Fakten eingehen. Sie aber tut dies nicht, sondern verirrt sich in Fehlinterpretationen und Nebensächlichkeiten, widerspricht der Hauptsache nicht. Es ist ja auch kaum vorstellbar, dass eine überzeugt elektrosensible Person, die im Besitz eines Messgeräts vom Typ Knatterbox ist, sich nicht dieser Technik bedient, um die Feldsituation an ihrem Lebensmittelpunkt regelmäßig argwöhnisch akustisch/numerisch zu beobachten.

Aus meiner Sicht hat Frau W. im Oktober 2012 routinemäßig ihr Messgerät ausgepackt und bemerkt, dass die Feldsituation anders war als sonst in den vergangenen Jahren. Ein Anruf bei der Stadt bestätigte ihre Befürchtung, LTE war bei ihr schon im August aufgeschaltet worden. Zu dumm, sie hätte früher messen sollen. Um aus der verpassten LTE-Inbetriebnahme dennoch das gleiche Kapital zu schlagen wie damals bei der UMTS-Inbetriebnahme, dachte sie sich das LTE-Märchen aus, in dem sie mit traumwandlerischer Sicherheit die Inbetriebnahme bereits im August gespürt haben will. Wann bei ihr LTE tatsächlich in Betrieb ging, wir werden es nie erfahren.

Das Datum "August 2012" will Frau W. von der Stadt (RGU, Referat für Gesundheit und Umwelt) erfahren haben. Soviel ich weiß, kennt das RGU jedoch nur ein unverbindliches Betriebsanzeigedatum, gemeldet von den Netzbetreibern. Dieses Datum ist tagesgenau (nicht KW), jedoch keine Garantie, dass ein Mast an diesem Tag tatsächlich in Betrieb ging (oder wieder in Betrieb ging).

"Unser" Telekom-Mast in der Freisinger Landstraße 6 beispielsweise ist laut Stadt München am 21.03.20006 [sik!] erstmals in Betrieb gegangen. Die Stadt ist Ihrer Zeit damit sehr weit voraus. Aber auch 2006 wäre falsch, denn der Mast wurde viel früher errichtet, die erste Standortbescheinigung datiert vom 8. April 2002. Womit ich Frau W. lediglich signalisieren möchte: Nur die Telekom kann Ihnen verbindlich sagen, wann LTE bei dem Masten in der Von-Kahr-Str. 61 aufgeschaltet wurde. Das muss für sie verdammt unangenehm sein, zu wissen, der Telekom voll und ganz ausgeliefert zu sein, denn der Ex-Monopolist kann das LTE-Märchen nach belieben bestätigen oder Frau W. bis auf die Knochen blamieren.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Fehlinterpretation, Gerücht, Verdrehen, Lernresistenz, Knatterbox, Gegendarstellung, Inbetriebnahme, Logikfehler


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