Hensinger Übertreibt (Allgemein)

KlaKla, Freitag, 07.11.2008, 15:03 (vor 5883 Tagen) @ caro
bearbeitet von KlaKla, Freitag, 07.11.2008, 15:23

Es ging in diesem Strang um die Klage vor dem VG Stuttgart. Nicht um irgendeine BI und schon gar nicht um Herrn Hensinger. Den haben Sie ins Spiel gebracht - ohne zu wissen, ob es überhaupt einen Zusammenhang zwischen der BI und der Klage gibt. Das nenne ich Verdrehung und Ablenkung vom Thema - wir erinnern uns, es lautet: "Klage vor dem VG Stuttgart".

Das Startposting bringt die BI "Bismarckstraße 57, Stuttgart West" ins Spiel. Lt. Webseite vertritt Hensinger öffentlich die Interessen dieser BI.

Den Sicherheitsabstand habe ich ins Spiel gebracht, weil er in dem Verfahren vor dem VG Stuttgart eine Rolle spielt. Hat also direkt mit dem eigentlichen Thema dieses Stranges zu tun - wir erinnern uns nochmal: Das Thema lautet "Klage vor dem VG Stuttgart".

Stimmt aber ihre Angabe zum Sicherheitsabstand wirft erneut Fragen auf, die Sie nicht beantworten.
Hinweis: Laut EMF-Datenbank der BNetzA ist der Sicherheitsabstand wesentlich geringer. Standortbescheinigung: 720759 Datum der Erteilung: 01.03.2007. Höchster Horizontaler Sicherheitsabstand 4,54 m.

Wer verdreht und lenkt ab, indem er gleich Mal auf dem beliebten Feind BI und Hensinger herum hackt ohne Zusammenhänge oder Nicht-Zusammenhänge mit der Klage vor dem VG Stuttgart zu kennen? Sie!

Sie haben Recht, der Ausgang des Threads war eine Klage. Die Übertreibung von Hensinger ist ein Ergebnis der Diskussion. Ich denke, es war nicht in ihrem Interesse, die Übertreibung von Hensinger herauszuarbeiten.

Unter der Annahme, in 8 m Entfernung wäre ein Balkon/Schlafzimmer und der zu wahrende Sicherheitsabstand ragt da hinein (12,60 m) könnte man Verständnis für die Klage aufbringen. Aber der Schein trügt. Die fehlerhaften Angaben von Hensinger könnten sogar maßgeblich dazu bei getragen haben, dass Ulrich A. verängstigt ist und eine Klage einreichte. Desinformationen können Laien zu aberwitzigen Handlungen verführen.

Daher finde ich es wichtig, Übertreibung und Fehler aufzudecken. Das hat nur insoweit was mit der Person Hensinger zu tun, dass er verantwortlich zeichnet für die Angaben auf der Webseite und er die BI Bismarckstraße 57, Stuttgart West öffentlich vertritt. Der kritische Austausch wird zur Gefahr, wenn man die Wahrheit zu seinem Gunsten biegt und Behauptungen überprüft werden. Schützt aber davor immer wieder die gleichen Fehler zu machen und die Glaubwürdigkeit der Aktiven ein zu ordnen.

Insofern verbitte ich mir, mir Ablenkung und Verdrehung zu unterstellen und habe keine Lust, auf dieser Ebene weiter zu "diskutieren".

Sie haben zu spät erkannt, in welche "bedrohliche" Richtung die Diskussion ging. Taktik, Vernebel, auf kritische Fragen keine klaren Antworten geben, und sich ganz raus klinken. Andeutungen stiften Verwirrungen das ist Psychologen bekannt.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Klage, Übertreibung, BI, Hensinger, Sicherheitsabstand, Irreführung, Bismarckstraße


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