Schweiz: Regierung äußert sich zum Ausbau der Mobilfunknetze (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 24.08.2017, 20:01 (vor 2670 Tagen)

Am 6. Juni 2017 reichte der Abgeordnete Christian Wasserfallen im Nationalrat folgende Anfrage an die Regierung der Schweiz ein (Bundesrat):

Am 11. Januar 2017 hat der Bundesrat den Bericht "Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft" verabschiedet. Für die Digitalisierung der Schweiz sind die Mobilfunknetze ein wesentlicher Pfeiler. Eine qualitativ hochstehende Mobilfunk-Infrastruktur ist für Privatpersonen, die Wirtschaft sowie die Sicherheitsorganisationen unabdingbar. Im Gegensatz zum öffentlichen Verkehr und zu den Strassennetzen werden Mobilfunknetze aber grundsätzlich durch Private aufgebaut, unterhalten und finanziert. Für die Beschaffung von Standorten für Mobilfunkanlagen müssen die Anbieter mit Grund- und Hauseigentümern Verträge abschliessen und Mietpreise aushandeln. In der Wahl der Standorte sind diese keineswegs frei und müssen oft langwierige Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Danach sind sie an diesen Standort gebunden und können nicht einfach ein alternatives Angebot auf dem Nachbargebäude einholen. Angebot und Nachfrage spielen hier leider nicht und das macht die Betreiber von Mobilfunkanlagen erpressbar. Bei Neuabschlüssen und Vertragsverlängerungen wird das leider zunehmend ausgenutzt, um die Mietpreise in die Höhe zu treiben.

Aufgrund diesen Überlegungen wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie gedenkt er, den für die Digitalisierung der Schweiz benötigten Ausbau der Mobilfunknetze weiterhin zu ermöglichen und zu unterstützen?

2. Wo sieht er Möglichkeiten, um das Aufrüsten von bestehenden Anlagen mit neuen Technologien und Frequenzen zu erleichtern?

3. Ist er der Meinung, dass die Position der Mobilfunkanbieter gegenüber den Hauseigentümer gestärkt werden müsste, so dass sie ihrem Versorgungsauftrag nachkommen können?

4. Welche Möglichkeit sieht er, um konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen im Rahmen der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes zu schaffen, die die Höhe und Anpassung der Mietpreise für Antennenanlagen präzisieren?

5. Wo sieht er Handlungsoptionen betreffend die Unterstützung der Mobilfunkanlagen von Seiten der Behörden sowie der Bundesbetriebe und staatsnahen Betriebe wie z.B. die SBB?

Am 23. August 2017 antwortete der Bundesrat [Anm. Spatenpauli: die wichtigsten Stellen habe ich farbig markiert]:

Dem Bundesrat ist eine gute Versorgung der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft mit leistungsfähigen Mobilfunkdiensten ein wichtiges Anliegen, um die Ziele der Digitalisierung zu erreichen. Er hat sich auch bereits mit der Problematik des Auf- und Ausbaus der Mobilfunknetze befasst und am 25. Februar 2015 in Erfüllung der Postulate 12.3580 Ruedi Noser "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze" und 14.3149 FDP-Liberale Fraktion "Weniger Mobilfunkantennen dank Verbesserung der Rahmenbedingungen" einen Bericht dazu verabschiedet. Darin hat er die notwendigen Rahmenbedingungen für einen Ausbau zukunftstauglicher Mobilfunknetze dargelegt und festgestellt, dass die Kapazität der Netze aufgrund des starken Wachstums des zu übertragenden Datenvolumens stetig erhöht werden muss. Kapazitätserweiterungen sind insbesondere durch die Nutzung zusätzlicher Frequenzen, die Einführung neuer und effizienter Technologien sowie durch den Bau zusätzlicher Antennenanlagen im Rahmen der Verdichtung der Netze möglich.

Der Ausbau bestehender Antennenanlagen mit neuen Frequenzen und die Einführung zusätzlicher Technologien führen in der Regel zu einer Erhöhung der Sendeleistung. Aufgrund der heute geltenden Vorsorgewerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist eine Erhöhung der Sendeleistung bei einem grossen Teil der bestehenden Anlagen nicht mehr möglich. Wo dies der Fall ist, kann eine Erhöhung der Netzkapazitäten nur durch den Bau zusätzlicher Antennenanlagen erreicht werden.

Die Motion 16.3007 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR "Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen" bezweckte, den Bundesrat zur Anpassung der NISV zu bewegen und insbesondere die NIS-Vorsorgewerte anzuheben. Die Motion wurde vom Nationalrat angenommen und vom Ständerat abgelehnt.

Zur Frage 1

Im Rahmen der Verabschiedung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ) im Herbst 2017 wird der Bundesrat zusätzliche Frequenzen für den Ausbau der Mobilfunknetze verfügbar machen. Die für die Vergabe dieser Frequenzen zuständige Eidg. Kommunikationskommission ist daran, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Zudem schlägt der Bundesrat im Rahmen der anstehenden Revision des Fernmeldegesetzes eine Flexibilisierung der Frequenznutzung vor (Network-Sharing, Frequenzhandel).

Zur Frage 2

Die Kapazität der bestehenden Anlagen kann erhöht werden, indem alte Mobilfunktechnologien, welche die Frequenz- und Strahlungsressourcen ineffizient nutzen, ausser Betrieb genommen werden. Alle drei schweizerischen Mobilnetzbetreiber haben angekündigt, diesen Schritt in den nächsten Jahren zu tun und die veraltete GSM-Technologie abzuschalten. Dadurch entsteht Spielraum für den Einsatz neuer Frequenzen und Technologien. Für eine weiter gehende Kapazitätssteigerung wäre eine Lockerung der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen der NISV erforderlich, was der Ständerat am 8. Dezember 2016 mit Blick auf ungewisse Langzeitauswirkungen der Mobilfunkstrahlung abgelehnt hat. Das UVEK plant jedoch, den heute vorhandenen Spielraum für die Berechnung und Messung der Strahlung besser zu nutzen, was den Betreibern eine moderate Kapazitätserhöhung unter Einhaltung der aktuell gültigen NIS-Vorsorgewerte ermöglichen wird.

Sollte sich die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV beim weiteren Ausbau der Mobilfunknetze als technisch oder betrieblich nicht möglich oder als wirtschaftlich nicht tragbar erweisen, wäre eine Erhöhung der Werte ins Auge zu fassen, sofern dadurch keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen resultieren (Art. 11 Abs. 2 und Abs. 3 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983, SR 814.01).

Zu den Fragen 3 und 4

Der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt marktgetrieben. Die Verhandlungen zwischen Hauseigentümern und Mobilfunkanbietern betreffend die zu entrichtenden Mietpreise sind privatrechtlicher Natur. Der Bundesrat hat diesbezüglich keine Handhabe.

Falls im Rahmen der anstehenden Revision des Fernmeldegesetzes Massnahmen bezüglich der Mietpreise für Antennenstandorte thematisiert würden, wäre zu bedenken, dass entsprechende Regelungen einen massiven Eingriff in die Privatautonomie darstellen und eigentumsrechtlich bedenklich sein könnten.

Das geltende Fernmelderecht sieht in Art. 36 FMG bereits das Enteignungsrecht zur Erstellung von Fernmeldeanlagen vor. Im Bereich des Mobilfunks wurde von diesem Recht jedoch bis anhin kein Gebrauch gemacht. Die Durchführung von Enteignungsverfahren beinhaltet insbesondere die Gefahr, dass die Akzeptanz von Mobilfunkantennen in der Bevölkerung weiter abnehmen könnte.

Zur Frage 5

Die Zuständigkeiten für die Erteilung von Baubewilligungen für Mobilfunkantennen liegen im Kompetenzbereich der kantonalen und kommunalen Behörden. Diese stützen sich bei ihren Entscheiden jeweils auf die entsprechenden bau- und planungsrechtlichen Vorgaben. Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 16. November 2016 zur Organisation der Bahninfrastruktur einen neuen Absatz 1bis zu Artikel 18 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) vorgeschlagen, der bezüglich Versorgung der Eisenbahnlinien deutliche Verbesserungen brächte. Darüber hinaus erachtet er Handlungsoptionen, welche die geltende föderalistische Zuständigkeitsordnung in Frage stellen würden, als nicht zielführend.

Hingegen begrüsst der Bundesrat allfällige Vereinbarungen zwischen den Mobilfunkanbietern und Bundesbetrieben sowie staatsnahen Betrieben, welche zum Ziel haben, den Bau von Digitalisierungsinfrastrukturen wie etwa Mobilfunkanlagen zu fördern. Entsprechende Vereinbarungen liegen im Kompetenzbereich der einzelnen Betriebe. Der Bundesrat nimmt keinen Einfluss auf die operativen Tätigkeiten der bundesnahen Betriebe.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, Anlagengrenzwert, Mobilfunk, Fernmeldegesetz, Frequenzen, GSM, Netzausbau, Nationalrat


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