U-Boot-Alarm: Gemeinden mit VG M 11 K 09.1759 aufhetzen (Medien)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 21.01.2014, 10:43 (vor 3982 Tagen) @ kritiker

Nachdem es mit dem Tetra-Widerstand nicht mehr so recht klappen will, baggert "Dialog Funk" Kommunen nun verstärkt übers Baurecht an. Denn Schildbürger finden sich nicht nur in Schilda.

Gutbier am 14.01.2014: Seit dem Jahr 2007 haben Kommunen die Möglichkeit, steuernd einzugreifen, wenn Betreiber Standorte für neue Mobilfunksendeanlagen suchen. Genehmigt werden die Anlagen zwar von der Bundesnetzagentur, und nicht von den Kommunen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im August 2012 aber bestätigt, dass den Kommunen eine Standortplanung nicht grundsätzlich verwehrt werden darf (Az: VG M 11 K 09.1759). Sie können das Baurecht nutzen, um Einfluss zu nehmen.

Merkur-online am 20.01.2014: Doch seit kurzem sind die Gemeinden nicht mehr ganz so ohnmächtig. Das Zauberwort heißt Mobilfunk-Vorsorgekonzept, das über das Baurecht wirksam wird. Egmont Ernst (FWG) wies im Ausschuss auf diese neue Chance hin. Es geht im Kern darum, dass die Gemeinde selber Bereiche im Gemeindegebiet festlegt, wo Mobilfunk-Anlagen möglich sind. Andere Standorte wären damit ausgeschlossen. Die Zulässigkeit solcher Mobilfunk-Vorsorgekonzepte bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im August 2012. Als erste Kommune in Deutschland hat die kleine Gemeinde Bodnegg im Allgäu im Herbst 2013 den „harten Weg“ des Baurechts gegenüber Mobilfunkbetreibern eingeschlagen. Mit dem Instrument der Veränderungssperre wird untersagt, Mobilfunkanlagen in einem Baugebiet zu errichten, weil die Kommune über ihr Vorsorgekonzept geeignete Standorte anbieten kann.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Stuttgarter-Zeitung


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