Keine Angst vor Entmündigung und Psychiatrie (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 13.10.2013, 00:57 (vor 4083 Tagen) @ AnKa

Man kann für Personen, die in der beschriebenen Weise auffällig werden, die amtliche Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung beantragen.

Manch einer fühlt sich gehindert, über seine Elektro(hyper)sensibilität zu sprechen, weil er für psychisch krank gehalten werden könnte, und psychiatrisiert werden könnte oder entmündigt, bzw. unter Betreuung gestellt. Wir möchten Sie daher über die Rechtslage diesbezüglich in Deutschland aufklären ...

... schreibt der Verein für Elektrosensible und klärt auf.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
EHS, Betreuung


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