Der Lügner "wuff" (VII) (Allgemein)

Kuddel, Mittwoch, 10.04.2013, 20:14 (vor 4268 Tagen) @ H. Lamarr

Bei solchen Gerichtsprozessen verliert nur der Klient, nicht aber die Anwälte, die Richter, die Rechtspfleger....
Da hat ein Verwaltungsrichter gut Reden, beschafft er doch auf diese Weise seinem Berufsstand entsprechend Aufträge.

Ein Klient, der eine Rechtschutzversicherung hat kann sich leicht(er) eine solche Klage leisten, die dann zu Lasten der Gemeinschaft der Rechtschutz-Versicherten geht.

Auch die Rechtschutzversicherung verliert nicht. Sie sammelt Geld von den Kunden ein und läßt nur ca 75% davon an die Kundschaft zurückfließen.
Je mehr geklagt wird, umso stärker steigen die Beiträge and da der "Gewinn" der Versicherung ein prozentualer Anteil ist, profitiert die Versicherung immer.
Es gibt zwar günstige und teure Rechtschutzversicherungen, aber das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben läßt sich leicht durch das Deckungszusagen- zu Absagenverhältnis gemäßt der "Vorprüfung" steuern, so daß günstigere Versicherungen genauso ihren Schnitt machen, wie teure....man heimst sich eben leichter eine Absage ein.

K


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum