Charité lässt Korrektur fehlerhafter Doktorarbeiten zu (Forschung)

Gast, Dienstag, 15.11.2011, 19:18 (vor 4779 Tagen)

Wer in seiner Doktorarbeit gepfuscht hat, darf nachbessern. Nach diesem Grundsatz verfährt zurzeit die Berliner Charité. Wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt, hat die dortige Promotionskommission entschieden, dass zwei Ärztinnen ihre Doktorarbeit überarbeiten dürfen. In den Dissertationen waren gravierende Fehler entdeckt worden - so schwerwiegend, dass sie dem Bericht zufolge auch einen Entzug des Doktorgrades rechtfertigen könnten. Die Entscheidung der Kommission stößt bei Experten auf Kritik. Der von der Deutschen Forschungsgesellschaft eingesetzte Ombudsmann für die Wissenschaft, Wolfgang Löwer, merkt an: Die Charité könne sich nicht um die Frage herumdrücken, ob der Doktortitel jeweils zu Recht verliehen worden sei. © Copyright Deutschlandradio Kultur

Wir diskutierten darüber hier
Charité prüft Reflex-Studie (Berlin) auf Unregelmäßigkeiten
Reflex-Studie: Berlin kritisiert indirekt Prof. Adlkofer

Spiegel Artikel: Fälschung an der Charité

Tags:
Reflex, Tauber, HL60-Zellen, Berlin, Khubnazar, Fehlverhalten, Entzug, Charité


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum