Fakten auf den Tisch! (Allgemein)

ama, Donnerstag, 28.07.2011, 23:00 (vor 4890 Tagen) @ Capricorn

1. Wenn jemand EHS hat, dann MUSS er zwangsläufig BEMERKEN, wenn er einem Feld ausgesetzt ist.

2. Wenn jemand EHS hat, dann muß er zwangsläufig SAGEN KÖNNEN, wann er einem Feld ausgesetzt ist.

3. Wenn jemand die Behauptung aufstellt, es gäbe EHS, dann muß er zwangsläufig dafür den BEWEIS vorlegen.

Nein, nein und nochmal nein.

Kohl, Kohl, und nochmals Kohl.


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