Beweise und Befangenheit (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Sonntag, 23.01.2011, 12:44 (vor 5077 Tagen) @ Christopher

http://www.laborjournal.de/editorials/474.html

Lesenswerter Artikel.
Ich hätte dem ganzen noch hinzuzufügen, daß in dem OeAWI-Gutachten zwischen den Zeilen ja eigentlich Ihr Vorwurf bestätigt wird - Zitat: Es blieb allerdings unklar, wie aus den verfügbaren Originaldaten die publizierten Ergebnisse entstanden sind. OK, das ist jetzt kein schlagender Beweis für eine Fälschung, als Alternativerklärung hierfür ist immerhin auch einfach blanke Unfähigkeit bei den Autoren der Publikation denkbar. Trotzdem: Beides ist nicht sonderlich schmeichelhaft, und in beiden Fällen bedeutet der zitierte Satz, daß die Studienergebnisse - egal ob gefälscht oder nicht - wissenschaftlich völlig wertlos sind.

Also eben kein Freispruch erster Klasse (wie es von den Autoren und anderen dargestellt wird), sondern nur aus Mangel an Beweisen - denn offensichtlich ist auch für die OeAWI die wissenschaftliche Unbrauchbarkeit unstrittig. Insofern handelt es sich immerhin um einen Teilerfolg - ich denke, man sollte diesen Punkt ruhig offensiv hervorheben, damit den Märchen der "Lautsprecher" auch eine andere Deutung entgegensteht.

Alles richtig, Christopher. So sieht das die Fachwelt. Die Laien sehen das anders, und zwar in der Richtung: "Irgendwas war nicht in Ordnung, aber die Kommission sagt ja, Schwamm drüber." Allerdings sind ja viele Dinge äußerst anrüchig:

- Unterschlagene Gutachten
- Selektive Untersuchung
- Nicht-Anhörung derjenigen, die nun wirklich mehr sagen könnten als Rüdiger
- Mögliche Befangenheit der Vorsitzenden Beisiegel gegenüber den beiden Seniorautoren
- etc.

Schönen Sonntag,

Alexander Lerchl

--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Gutachten, Befangen, Anhörung, Beisiegel


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