NFP 57: Zur Rolle und Unabhängigkeit der Leitungsgruppe (Allgemein)
Aus meiner Sicht deshalb, um das NFP 57 besser diffamieren zu können. Denn wenn Jakob hätte einräumen müssen, dass mit Dariusz Leszczynski ein gegenüber EMF ausgesprochen kritischer Wissenschaftler in der Leitungsgruppe des Forschungsprogramms sitzt...
Welches ist die Rolle der Leitungsgruppe in einem Nationalen Forschungsprogramm?
Innerhalb des Schweizerischen Nationalfonds SNF trägt die Abteilung IV (Orientierte Forschung) die Gesamtverantwortung für die Nationalen Forschungsprogramme. Gemäss Forschungsverordnung ist ausschliesslich der SNF für die Nomination von NFPLeitungsgruppen zuständig. Deren Mitglieder werden für die jeweiligen Programme aufgrund ihrer wissenschaftlichen Kompetenz ernannt. Sie decken unterschiedliche Teilgebiete der Forschung über Risiken nicht-ionierender Strahlung ab und können daher Gesuche und Forschungsberichte der Projekte kompetent beurteilen.
Für die Beurteilung einzelner Forschungsgesuche stützt sich die Leitungsgruppe auf Gutachten meist ausländischer Fachexperten und Fachexpertinnen ab. Die abschliessende Genehmigung oder Ablehnung von Forschungsgesuchen erfolgt nicht durch die Leitungsgruppe, sondern auf deren Antrag durch den Forschungsrat der Abteilung IV und darauf gestützt abschliessend durch das Präsidium des Nationalen Forschungsrates.
Ist die Leitungsgruppe des NFP 57 unabhängig?
NFP-Leitungsgruppen sind wissenschaftliche Gremien, die nach wissenschaftlichen Kriterien zusammengesetzt werden. Sie haben daher nicht die Aufgabe, über die Wissenschaft hinaus Interessen zu vertreten.
Die Leitungsgruppe des NFP 57 besteht aus acht Fachpersonen mit anerkanntem internationalem wissenschaftlichem Ruf. Davon stammen sechs aus dem Ausland. Wie üblich in der Forschung, haben auch einige Mitglieder der Leitungsgruppe im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit schon Projekte in Zusammenarbeit mit der Industrie durchgeführt [Hervorhebung durch Teilnehmer]. In stark technisch orientierten Forschungsbereichen sind solche Formen der Zusammenarbeit im Sinne des Wissens- und Technologietransfer von der Hochschule zur Industrie erwünscht.
Die vom Nationalfonds in die Leitungsgruppe gewählten Expertinnen und Experten haben in Bezug auf die Risiken nicht ionisierender Strahlung keine vorgefasste Position. Sie sind allein der unabhängigen Forschung verpflichtet. Eine enge Verflechtung mit Interessengruppen ausserhalb der Forschung besteht bei keinem Leitungsgruppen-Mitglied.
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H. Lamarr,
15.10.2010, 01:01
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