Falsche Schlüsse (298): keine Strahlenbelastung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 08.07.2025, 21:50 (vor 7 Tagen) @ H. Lamarr

Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion mit Geld aus dem Bundeshaushalt zur Praxisreife gebracht werden. Die zuständigen Gebietskörperschaften entschieden derzeit im eigenen Ermessen über den Einsatz der medizinischen Methodik zur Altersbestimmung in Fällen, in denen Zweifel an der behaupteten Minderjährigkeit bestünden, heißt es in einem Antrag (21/772) der Fraktion.

In dem Antrag (Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt) heißt es gegenwärtig noch:

[...] Ultraschall könnte eine bessere Alternative zur Altersbestimmung sein, da er bestimmte Vorteile gegenüber Röntgen bietet:

Ultraschall arbeitet nicht mit nicht ionisierender Strahlung, das heißt, es gibt keine Strahlenbelastung. Die Untersuchung kann beliebig oft wiederholt werden, ohne dass negative gesundheitliche Auswirkungen befürchtet werden müssen. [...]

Das ist selbstverständlich falsch geschlossen. Denn wenn behauptet wird, Ultraschall arbeite nicht mit nicht ionisierender Strahlung, schließt die doppelte Verneinung keineswegs aus, Ultraschall würde mit ionisierender Strahlung arbeiten, was, wie jeder weiß, eben doch mit einer Strahlenbelastung verbunden wäre.

Die verunglückte Textpassage wird mit Sicherheit in der lektorierten Fassung des Antrags geheilt sein.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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