Milupa-Urteil vs. Mobilfunk-Risiko (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 13.03.2014, 23:37 (vor 3926 Tagen) @ charles

... und sie es deswegen nicht versichern können.

Aber sie können es versichern, es hängt nur von den Vertragsbedingungen ab!

Warum wurde denn damals (1992) Milupa wegen seiner schädlichen Nuckelfläschchen in die Haftung (PDF) genommen? Weil die Firma wider besseren Wissens (Forschungsstand) den Zuckertee weiter vertrieben und nicht ordentlich auf die Risiken hingewiesen hat.

Bei EMF ist mMn die Sachlage völlig anders, denn es gibt eben keine breite Wissensbasis, Mobilfunk mache krank, vielmehr geht der Trend mit großen Schritten in Richtung Unbedenklichkeit. Bei so einem Umfeld müssen Mobilfunker Gerichtssäle weitaus weniger fürchten als der Uli, man kann ihnen schlecht vorwerfen, entgegen dem Stand des Wissens weiter gemacht zu haben. Hinzu kommen die hinlänglich durchdiskutierten Instruktionen in den Bedienungsanleitungen der Geräte, Handys nicht zu dicht am Körper zu betreiben - das ist vorsorgliches Risiko-Management, falls irgendwann später einmal doch etwas sein sollte. Da können die Hersteller 2050 dann ganz unaufgeregt darauf verweisen, dass sie schon 2010 angemahnt haben, Abstand einzuhalten. Und weil sinngemäß Gleiches der Bundesgesundheitsminister auf jede Zigarettenschachtel hat drucken lassen, kann den heute keiner verklagen und behaupten, er hätte nicht gewusst, Rauchen könne tödlich enden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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