26. BImSchV: Novellierung auf der Zielgeraden (Allgemein)
H. Lamarr , München, Donnerstag, 21.02.2013, 14:28 (vor 4312 Tagen)
Um die 26. BImSchV zu aktualisieren, bedarf es einer Verordnung. Diese hat den sperrigen Titel "Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren" und wird seit geraumer Zeit ausgehandelt. Der aktuelle Stand dieser Verordnung ist <hier> veröffentlicht.
Doch seit dem 19. Februar 2013 gibt es ein jüngeres Dokument, nämlich die Drucksache 17/12372 aus dem Bundestag in elektronischer Vorabfassung (das PDF lässt sich speichern und besser lesen als die Online-Anzeige).
Wer noch nicht im Bilde ist, warum die 26. BImSchV überhaupt eine Frischzellenkur braucht, dort erfährt er es. Nachfolgend ein Auszug:
Die Exposition mit elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern nimmt infolge der Nutzung moderner Technologien zur Informations und Kommunikationsübertragung, des Ausbaus des Hochspannungsnetzes und der technischen Weiterentwicklung seit Jahren zu. Die Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV - von 1997 dient dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Die bestehende Verordnung bleibt hinter der Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 12. Juni 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (1999/519/EG) zurück und bedarf der Anpassung an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse.
Die telekommunikationsrechtlichen Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) bedürfen einer besseren Verzahnung mit den Regelungen der 26. BImSchV.
Und das sind die wesentlichen Inhalte der Neufassung:
Die bisherige Beschränkung des Anwendungsbereichs der 26. BImSchV auf gewerblich betriebene Anlagen wird entfallen, so dass künftig auch private und hoheitliche Funkanlagen (z.B. Anlagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Anlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Amateurfunkanlagen) erfasst werden. Ergänzt wird der Anwendungsbereich der 26. BImSchV um den bisher ungeregelten Bereich der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), dem als neue Übertragungstechnologie beim Ausbau der Stromnetze zukünftig eine nicht unerhebliche Rolle zukommen könnte. Zudem wird der gesamte Bereich der niederfrequenten Felder von 1 Hertz bis 9 Kilohertz geregelt.
Die Expositionsgrenzwerte der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahre 1998. Diese sind in der 26. BImSchV - für ihren bisherigen Anwendungsbereich - bereits umgesetzt. Im Jahr 2010 hat die ICNIRP ihre Grenzwertempfehlung überarbeitet („Guidelines for Limiting Exposure to Time-Varying Electric and Magnetic Fields (1 Hz - 100 kHz)", Health Physics 99 (6): 818-836; 2010 - im Folgenden: Empfehlung ICNIRP 2010).
Die dort enthaltenen Grenzwerte werden in der Änderungsverordnung berücksichtigt.
Die Neuregelungen bieten eine verbesserte Grundlage, um vor möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Risiken bei der Nutzung von Techniken, die aus dem modernen gesellschaftlichen Leben nicht mehr weg zu denken sind, zu schützen und damit gleichzeitig die Akzeptanz in den Bereichen zu erhöhen, bei denen nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine Beeinträchtigungen zu befürchten
sind.
Dass private Funkanlagen mit weniger als 10 W Strahlungsleistung dem Geltungsbereich der 26. BImSchV einverleibt werden, konnte ich auf die Schnelle nicht feststellen. Damit bleibt es dabei, dass die 26. BImSchV nicht für Handys gilt, sondern diese gemäß EU-Ratsempfehlung (1999/519/EG) behandelt werden. Einer Präsentation von Dr. A. Böttger (BMU) war zu entnehmen, dass diese aus Verbrauchersicht nicht nachvollziehbare und immer wieder für Irritation sorgende Aufspaltung der Zuständigkeiten bei einer Novellierung der Verordnung beseitigt werden könnte.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
26. BImSchV, Novellierung, BNetzA
Novellierung 26. BImSchV: Jetzt kommen die EHS
H. Lamarr , München, Sonntag, 24.02.2013, 02:13 (vor 4309 Tagen) @ H. Lamarr
Um die 26. BImSchV zu aktualisieren, bedarf es einer Verordnung. Diese hat den sperrigen Titel "Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren" und wird seit geraumer Zeit ausgehandelt.
Die Kunde davon ist über den großen Teich bis in die USA gedrungen. Zu Dafna Tachover, einer angeblich aus Israel stammenden, in den USA lebenden elektrosensiblen Rechtsanwältin. Eben diese ruft nun aus USA alle Elektrosensiblen in Deutschland auf, sich an alle möglichen politischen Entscheidungsträger zu wenden, damit diese sich für die Rechte und den Schutz Elektrosensibler bei der Novellierung der 26. BImSchV einsetzen.
Dafna Tachover kennt die Szene gut und weiß, wie träge sie ist. Auf der Trägerplattform des Vereins der Elektrosensiblen in München hat sie deshalb gleich vier Musterbriefe (in deutsch) einstellen lassen, mit denen EHS ohne jede Mühe aktiv werden können: Name und Adresse eintragen, ausdrucken, unterschreiben, absenden und fertig. Einfacher geht's nicht.
Nochmal zur Erinnerung: Dafna Tachover kommt nicht aus Oberammergau, sie lebt in den USA. Was sich die Frau von der Aktion verspricht ist rätselhaft. Der Inhalt der Musterbriefe bietet allerdings auch nichts neues: Wieder wird der zweite Schritt vor dem ersten gemacht und "Elektrosensibilität" als etabliertes Krankheitsbild vorgetragen. Insofern arbeitet jeder, der so einen Brief verschickt zwar mühelos, aber wie üblich für die Tonne. Das mit Abstand erstaunlichste an den Musterbriefen ist deren befremdliche Herkunft.
Für mich sieht das ganze nach einer organisierten Aktion aus, um gerade noch rechtzeitig zur nächsten, auf Antrag der Grünen am 27. Februar stattfindenden Anhörung anlässlich der Novellierung, mit "vielen" eingetroffenen Musterbriefen wedeln zu können. Als Nutznießer (vielleicht auch Drahtzieher) der Aktion kommen mMn nur "die Grünen" und "die Linke" infrage, um bei der Anhörung Bürgerwillen präsentieren zu können.
Hintergrund
Mehr über Dafna Tachover (Selbstdarstellung, englisch)
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26. BImSchV: Anhörung heute im Parlaments-TV
H. Lamarr , München, Mittwoch, 27.02.2013, 09:52 (vor 4306 Tagen) @ H. Lamarr
Wie "Hesse" im hese-Forum mitteilt, kann die öffentliche Anhörung zur Novellierung der 26. BImSchV heute im Parlamentsfernsehen ab 11:00 Uhr auf Kanal 2 live am PC mitverfolgt werden.
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26. BImSchV: Anhörung heute im Parlaments-TV
Roger , Mittwoch, 27.02.2013, 12:24 (vor 4306 Tagen) @ H. Lamarr
ich höre mir Das gerade live an .
interessant was da einige "Experten behaupten und auch unterschlagen .
Auch gut : SPD Frau freut sich auf schönere Masten ..... kein Wort über Windmühlen an selberStelle .
26. BImSchV: Anhörung heute im Parlaments-TV
H. Lamarr , München, Mittwoch, 27.02.2013, 13:19 (vor 4306 Tagen) @ Roger
ich höre mir Das gerade live an .
interessant was da einige "Experten behaupten und auch unterschlagen .
Auch gut : SPD Frau freut sich auf schönere Masten ..... kein Wort über Windmühlen an selberStelle .
Ja, habe soeben auch mal kurz reingeschaut und bin überrascht, wie es dort zur Sache geht.
Wenn ich richtig informiert bin, lässt sich die Video-Aufzeichnung der Veranstaltung jederzeit ansehen und auch auf den eignen PC herunter laden. Ich kümmere mich heute abend um den Link.
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Zusammenfassung der Anhörung & Download
Gast, Mittwoch, 27.02.2013, 23:41 (vor 4305 Tagen) @ H. Lamarr
Die folgende Zusammenfassung der Anhörung vom 27.02.2013 wurde von der Website des Parlamentfernsehns übernommen, ein Autor wird dort nicht genannt.
Dokumente zur Anhörung: siehe unten "Weiterführende Informationen"
Aufzeichnung der Anhörung: Download (MP4-Video, 1:54 Stunden, 1,6 GByte)
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Die Gefahr von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder wird von Experten unterschiedlich bewertet. Bei einer Anhörung zur Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren (17/12372) am Mittwoch, 27. Februar 2013, sahen die eingeladenen Sachverständigen daher auch unterschiedlichen Handlungsbedarf für mögliche Änderungen des Regelungswerks durch den Gesetzgeber.
Auch private Funkanlagen sollen erfasst werden
Kontrovers erörtert wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke) auch die Frage, inwieweit es einen Zusammenhang zwischen niederfrequenter Strahlung und dem Auftreten von Leukämie bei Kindern gebe.
Die Verordnung sieht vor, dass im Gegensatz zur bisherigen Regelung nicht nur gewerblich betriebene Funkanlagen, sondern auch private und hoheitlich betriebene Anlagen erfasst werden. Außerdem wurde in der Verordnung die 2010 von der Internationalen Strahlenschutzkommission überarbeitete Grenzwertempfehlung für elektromagnetische Felder berücksichtigt.
Orientierung am Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse
Dr. Christoph Dörnemann von der Deutschen Kommission für Elektrotechnik begrüßte, dass sich die Verordnung bei der Festsetzung von Grenzwerten "am aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse" orientiert habe. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass sich Vorsorgeüberlegungen nicht allein darauf beschränken könnten, das Risiko von elektromagnetischen Feldern abzuschätzen, sondern im Zusammenhang mit dem Netzausbau auch andere Kriterien berücksichtigen müssten.
Als Vertreter des Bundesamtes für Strahlenschutz, das wissenschaftliche Erkenntnisse über elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder bewertet, erklärte Rüdiger Matthes, es sei positiv, dass die Novelle jetzt auch Regelungen für Gleichstromanlagen vorsehe. Sie seien für den geplanten Netzausbau essenziell. Niederfrequente elektrische und magnetische Felder entstünden dabei im Bereich der Stromnetze durch Übertragungs- und Verteilungsleitungen sowie auch bei Transformatoren oder elektrifizierter Bahntrassen. "Wir sollten aber nicht vergessen, dass vergleichbare Felder auch in Haushalten stattfinden", sagte er.
Strahlenschutzbehörde: Befunde begründen eine Besorgnis
Auf die Frage über die gesundheitlichen Wirkungen von elektromagnetischer Felde führte Matthes aus, dass akute biologische Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder wissenschaftlich belegt seien. Was ihre chronischen Wirkungen anbelangt, wies er darauf hin, dass es Befunde aus medizinstatistischen Untersuchungen gebe, die "einen möglichen Zusammenhang zwischen einer dauernden Exposition mit schwachen, im Alltag auftretenden niederfrequenten Magnetfeldern, und einem erhöhten Auftreten kindlicher Leukämie" zeigten.
Einschränkend sagte er, dass es bei den Studien Schwächen gebe. Daher sei bei einer Abwägung verschiedener Studien die wissenschaftliche Befundlage nicht ausreichend, um einen Kausalzusammenhang herzustellen. Die Befunde seien aber ausreichend, "um eine Besorgnis zu begründen", erklärte er.
Wohngebiete sollten gemieden werden
Bei neuen Stromtrassen sollten nach Auffassung von Matthes Wohngebiete gemieden werden. Auch hierzu gab es bei der anschließenden Diskussion unterschiedliche Einschätzungen. Während Dr. Hans-Peter Neitzke vom Ecolog-Institut bei Freileitungen einen Abstand von 400 Metern vorschlug, sprach sich Prof. Dr. Wilfried Kühling vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) für eine Begrenzung von 600 Metern aus.
Prof. Dr. Norbert Leitgeb von der Universität Graz machte darauf aufmerksam, dass in dem Entwurf neue Feldquellen wie zum Beispiel Anlagen zur Diebstahlsicherung oder zur induktiven Energieübertragung etwa für Ladestationen für Elektroautos noch nicht erfasst worden sein.
"Viel Desinformation"
Auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder ging auch Prof. Dr. Hans-Peter Hutter von der Medizinischen Universität Wien ein. Er sagte, eine zentrale Frage sei, "inwieweit Grenzwerte ausreichend schützen", und beklagte, dass "viel Desinformation vorherrsche". Seiner Meinung nach schützen Grenzwerte vor akuten Wirkungen, bieten aber keinen Schutz vor langfristigen Auswirkungen. Er sprach sich daher für eine Absenkung der Grenzwerte nach Schweizer Vorbild aus.
Auch Professor Wilfried Kühling bemängelte, dass es in der Novelle keine neue Anpassung an wissenschaftliche Erkenntnisse gebe und wies darauf hin, dass der Vorsorgegrundsatz umgesetzt werden müsse. Er forderte zudem, eine Sanierungsklausel für Altanlagen in die Verordnung aufzunehmen. Hans-Peter Neitzke machte deutlich, dass man bei Freileitungen zum Teil Werte erreiche, "die in Wohnungen ohnehin erreicht würden". An einem Wert von 0,1 Microtesla "kommt man nicht vorbei", sagte er. Man sei daher, in dem, was man machen könne, "begrenzt". (as/27.02.2013)
Liste der Sachverständigen
- Dr. Christoph Dörnemann, Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE)
- Rüdiger Matthes, Bundesamt für Strahlenschutz
- Prof. Dr. Norbert Leitgeb, Graz University of Technology
- Prof. Dr. Hans-Peter Hutter, Medizinische Universität Wien
- Prof. Dr. Wilfried Kühling, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)
- Dr. Hans-Peter Neitzke, ECOLOG-Institut gGmbH
Weitere Informationen
Dokumente zur Anhörung
Tags:
Desinformation, NF, Leukämie, Hutter, Hochspannungsleitung, Kühling
Zusammenfassung der Anhörung & Download
hans, Donnerstag, 28.02.2013, 01:52 (vor 4305 Tagen) @ Gast
"Viel Desinformation"
Auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder ging auch Prof. Dr. Hans-Peter Hutter von der Medizinischen Universität Wien ein. Er sagte, eine zentrale Frage sei, "inwieweit Grenzwerte ausreichend schützen", und beklagte, dass "viel Desinformation vorherrsche". Seiner Meinung nach schützen Grenzwerte vor akuten Wirkungen, bieten aber keinen Schutz vor langfristigen Auswirkungen. Er sprach sich daher für eine Absenkung der Grenzwerte nach Schweizer Vorbild aus.
Ui, wenn das mal keine Einladung für den selbsternannten Schweizer-Grenzwert-Spezialisten ist
HUJ, greif in die Tasten. So eine Vorlagen bekommt man nicht alle Tage. Aber nicht zu heftig reagieren, sonst gibt es wieder einen Buchstabensalat. Immer schön auf den Blutdruck achten
Zusammenfassung der Anhörung in der SZ vom 1. März
Gast, Freitag, 01.03.2013, 20:52 (vor 4303 Tagen) @ Gast
Die folgende Zusammenfassung der Anhörung vom 27.02.2013 wurde von der Website des Parlamentfernsehns übernommen, ein Autor wird dort nicht genannt.
In der Süddeutschen Zeitung vom Freitag, 1. März 2013, nimmt sich Christopher Schrader der Anhörung im Umweltausschuss an und stellt die unterschiedlichen Positionen gut dar. Leider ist sein Beitrag (derzeit) nicht online verfügbar.
Vorsitzende der Expertenbefragung war 2001 von der Rolle
H. Lamarr , München, Sonntag, 02.09.2018, 15:20 (vor 2293 Tagen) @ Gast
Kontrovers erörtert wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke) auch die Frage, inwieweit es einen Zusammenhang zwischen niederfrequenter Strahlung und dem Auftreten von Leukämie bei Kindern gebe.
Es ist schon erstaunlich, wem der deutsche Bundestag anlässlich der Novellierung der 26. BImSchV den Vorsitz bei der Expertenbefragung gab. Denn 2001 hatte sich Frau Bulling-Schröter mit einer Kleinen Anfrage zu ICNIRP im Bundestag keineswegs mit Ruhm bekleckert. Ihrer beruflichen Karriere hat der peinliche Ausrutscher offensichtlich nicht geschadet.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
26. BImSchV: Novellierung auf der Zielgeraden
cassandra, Mittwoch, 27.02.2013, 16:55 (vor 4306 Tagen) @ H. Lamarr
Dass private Funkanlagen mit weniger als 10 W Strahlungsleistung dem Geltungsbereich der 26. BImSchV einverleibt werden, konnte ich auf die Schnelle nicht feststellen.
Es macht keinen Sinn, so etwas in die Regelung mit einzubeziehen, weil Geraete mit derart geringen Sendeleistungen fuer den Immissionsschutz irrelevant sind. Einzig vorgesehene Ausnahme: Ein Transmitter mit weniger als 10 W EIRP muss mit beruecksichtigt werden, wenn er an einem Standort mit anderen Anlagen errichtet wird, sodass insgesamt die 10 W ueberschritten werden. (Davon ausgenommen sind wiederum Transmitter mit weniger als 100 mW, weil deren Beitrag zur Gesamt-EIRP vernachlaessigbar ist.)
Das BMU hatte m.W. zu keiner Zeit vor, diese Bagatellregelung abzuschaffen. Man denke nur an den buerokratischen Overkill, der dadurch entstuende. Die BNetzA wuerde in Arbeit ersaufen, wenn 60 Mio. Buerger ihre Handys, DECT- und WLAN-Geraete dort melden muessten.
26. BImSchV: Novellierung auf der Zielgeraden
Roger , Mittwoch, 27.02.2013, 17:37 (vor 4306 Tagen) @ cassandra
bearbeitet von Roger, Mittwoch, 27.02.2013, 18:42
................... Die BNetzA wuerde in Arbeit ersaufen, wenn 60 Mio. Buerger ihre Handys, DECT- und WLAN-Geraete dort melden muessten.
Und fortlaufend an/ummelden müssten .
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Auch noch gut min +-600 m Abstand bei Hochspannungsleitungen.
26. BImSchV: Keine Regelung für Handys
H. Lamarr , München, Donnerstag, 28.02.2013, 00:42 (vor 4305 Tagen) @ cassandra
Dass private Funkanlagen mit weniger als 10 W Strahlungsleistung dem Geltungsbereich der 26. BImSchV einverleibt werden, konnte ich auf die Schnelle nicht feststellen.
Es macht keinen Sinn, so etwas in die Regelung mit einzubeziehen, weil Geraete mit derart geringen Sendeleistungen fuer den Immissionsschutz irrelevant sind. [...] Die BNetzA wuerde in Arbeit ersaufen, wenn 60 Mio. Buerger ihre Handys, DECT- und WLAN-Geraete dort melden muessten.
Den Einwand kann ich nicht nachvollziehen. Es geht ja nicht um eine Meldepflicht, sondern um die Grenzwerte für Handys. Mir leuchtet es nicht ein, warum die Ratsempfehlung 2 W/kg (Privatpersonen) nicht in die 26. BImSchV aufgenommen wird. Denn diese Endgeräte bewirken nun mal eine Immission, auch wenn es wegen geringer Sendeleistung hauptsächlich Immission in den eigenen Kopf ist, also kaum eine "Bestrahlung" anderer stattfindet. Eben deshalb ist diese Immission aber auch die, auf die sich das wissenschaftliche Interesse konzentriert (z.B. Cosmos-Studie). Ausgerechnet um die möglicherweise "gefährlichste" Immission durch Handys kümmert sich die 26. BImSchV jedoch nicht.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Regelung für Handys im Produktsicherheitsgesetz
Gast, Freitag, 01.03.2013, 20:37 (vor 4303 Tagen) @ H. Lamarr
Mir leuchtet es nicht ein, warum die Ratsempfehlung 2 W/kg (Privatpersonen) nicht in die 26. BImSchV aufgenommen wird. [...] Ausgerechnet um die möglicherweise "gefährlichste" Immission durch Handys kümmert sich die 26. BImSchV jedoch nicht.
Stimmt, die BImSchV kümmert sich darum tatsächlich nicht. Warum? Weil sie ausschließlich für ortsfest betriebene Anlagen gilt, Handys aber mobil sind. Geräte - nicht nur Handys, auch Haushaltsgeräte die NF-Immissionen verursachen - sind im Produktsicherheitsgesetz geregelt. Dieses basiert auf einer EU-Richtlinie und führt über nachgeschaltete Verordnungen zu international gültigen Normen. Und die nehmen dann wieder die ICNIRP oder Ratsempfehlung als Grundlage (bzw. in den USA IEEE, inzwischen sind die aber einheitlich bei 2 W/kg über 10 g; früher hatte IEEE 1,6 W/kg über 1 g; in der Realität aber machte dies kaum ein Unterschied). Daraus ergibt sich, dass nicht nur in Deutschland, sondern europaweit, bei vielen Geräten sogar weltweit, einheitliche Regelungen für das "in Verkehr bringen" von Geräten gelten. Das bedeutet auch für Deutschland, dass Handys, die den maximal zulässigen SAR-Wert von 2 W/kg überschreiten, nicht verkauft werden dürfen. Nur, das steht nicht in der 26. BImSchV, sondern in einer Norm (DIN EN 50360; zugehöriges Messverfahren DIN EN 62209). Der Vorteil ist, dass ein Hersteller z.B. aus Taiwan seine Geräte überall verkaufen kann, wenn sie internationalen Normen entsprechen, der Hersteller muss sich nicht Gedanken machen über Schweizerische oder Österreichische Vorsorgewerte. Abweichende länderspezifische Regelungen sind nämlich, zumindest in Europa, nicht zulässig. Sie würden den Wettbewerb einschränken und die Preise hochtreiben. Wer will kann natürlich trotzdem strahlungsarme Handys herstellen und dafür den "Blauen Engel" beantragen. Bisher besteht an diesem Umweltzeichen für Handys aber so gut wie kein Interesse.
Hintergrund
Produktsicherheitsgesetz vom 8. November 2011
Tags:
Handy, Produktsicherheitsgesetz
Novelle der 26. BImSchV auf dem Weg ins Parlament
H. Lamarr , München, Donnerstag, 28.02.2013, 01:00 (vor 4305 Tagen) @ H. Lamarr
Um die 26. BImSchV zu aktualisieren, bedarf es einer Verordnung. Diese hat den sperrigen Titel "Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren" und wird seit geraumer Zeit ausgehandelt.
Das Bundeskabinett hat am 19. Februar 2013 die Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren beschlossen. Die Verordnung wird nun dem Deutschen Bundestag und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Sie macht den Weg frei für die Anpassung der 15 Jahre alten Verordnung an den heutigen technischen und wissenschaftlichen Stand.
Die Novellierung der 26. BImSchV macht aus ihr nicht die 27. BImSchV, sondern er bleibt bei der 26. Die 27. BImSchV reguliert Anlagen zur Feuerbestattung.
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Novelle der 26. BImSchV: Showdown heute live im Bundestag
H. Lamarr , München, Donnerstag, 14.03.2013, 09:15 (vor 4291 Tagen) @ H. Lamarr
Der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk weist darauf hin, dass heute Abend im Bundstag über die Novellierung der 26. BImSchV debattiert und abgestimmt wird.
Grundlage ist eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses. Dieser beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, der Novellierung zuzustimmen (Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/12372). SPD und Grüne sowie die Linke hatten am 12. März noch je einen Entschließungsantrag beim Umweltausschuss eingereicht.
Die Beschlussempfehlung und die beiden Entschließungsanträge sind in diesem Dokument nachzulesen: Drucksache 17/12738 vom 13. März 2013.
Beide Entschließungsanträge hat der Umweltausschuss mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Die Linke hat daraufhin - dies ist verfahrenstechnisch zulässig - ihren im Umweltausschuss abgelehnten Entschließungsantrag noch einmal eingereicht, diesmal zur Abstimmung durch das Parlament im Anschluss an die heute nacht stattfindende Debatte. SPD und Grüne haben ihren Entschließungsantrag bis heute morgen nicht zur parlamentarischen Abstimmung erneut eingereicht. Üblicherweise wird so eine Nachreichung angekündigt, im Bundestag liegt eine solche Ankündigung bislang nicht vor und wird auch nicht mehr erwartet (telefonische Auskunft Bundestagssekretariat um 9:30 Uhr). Theoretisch kann so ein Entschließungsantrag jedoch selbst noch während einer Debatte gestellt werden.
Die Linke fordert in ihrem Entschließungsantrag für HF-Felder u. a. einen frequenzunabhängigen Grenzwert von 0,2 V/m.
Die auf 23:10 Uhr heute Nacht angesetzte halbstündige Debatte soll im Parlamentsfernsehen übertragen werden.
Hintergrund
Was ist ein Entschließungsantrag?
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Novelle der 26. BImSchV vom Bundestag verabschiedet
H. Lamarr , München, Donnerstag, 14.03.2013, 23:38 (vor 4290 Tagen) @ H. Lamarr
Die auf 23:10 Uhr heute Nacht angesetzte halbstündige Debatte soll im Parlamentsfernsehen übertragen werden.
Das war eine Falschmeldung, auch die halbstündige Debatte*) ist entfallen.
Bereits um 21:26 Uhr war es so weit: Bundestagspräsident Thierse forderte zur Abstimmung auf. Die Verordnung der Bundesregierung wurde ebenso kurz und schmerzlos per Handzeichen der rund 30 anwesenden Abgeordneten angenommen wie der Entschließungsantrag der Linken abgelehnt wurde. SPD und Grüne hatten ihren Entschließungsantrag aus dem Umweltausschuss nicht mehr zur Abstimmung im Bundestag eingebracht.
Ansehen kann man sich die Abstimmung <hier> (Video mit Symbol ► starten). Nach noch nicht einmal 2 Minuten war alles vorbei.
Der Entschließungsantrag der Linken hatte keine Chance, nur die Linke war dafür, CDU/CSU, FDP und SPD waren dagegen, die Grünen enthielten sich der Stimme.
Die Novellierung der 26. BImSchV ist damit praktisch abgeschlossen.
*) Findet zu einem Tagesordnungspunkt keine Aussprache im Plenum statt, können die nicht gehaltenen Reden der Abgeordneten zu Protokoll gegeben werden. Sie erscheinen dann im Plenarprotokoll (der 228. Sitzung vom 14. März 2013).
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Novelle der 26. BImSchV: Reden der entfallenen Aussprache
H. Lamarr , München, Freitag, 15.03.2013, 09:41 (vor 4290 Tagen) @ H. Lamarr
*) Findet zu einem Tagesordnungspunkt keine Aussprache im Plenum statt, können die nicht gehaltenen Reden der Abgeordneten zu Protokoll gegeben werden. Sie erscheinen dann im Plenarprotokoll (der 228. Sitzung vom 14. März 2013).
Die anlässlich der Bundestagsabstimmung über die Novellierung der 26. BImSchV entfallenen Reden von ...
Dr. Michael Paul (CDU/CSU)
Dirk Becker (SPD)
Judith Skudelny (FDP)
Sabine Stüber (die Linke.)
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
... lassen sich im Anhang 7 dieses PDFs nachlesen.
Ich hab' da mal stichprobenartig hineingelesen und kann die Lektüre der Reden nur empfehlen, denn da gibt es Überraschendes, Nachdenkliches, Irritierendes und, ja, auch das, Falsches zu lesen. Und man wünschte sich, mit den Abgeordneten mal ein Stündchen unter vier Augen reden zu können, um ihnen die schattigen Seiten der Mobilfunkdebatte klar zu machen.
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26. BImSchV
Novelle der 26. BImSchV: Bundesrat stimmt zu
cassandra, Montag, 06.05.2013, 09:26 (vor 4238 Tagen) @ H. Lamarr
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 03. Mai der "Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren" mit Änderungen zugestimmt.
[Admin: Betreff angepasst, 06.05.2013, 12:23 Uhr]
Novelle der 26. BImSchV: Bundesrat stimmt mit Änderungen zu
H. Lamarr , München, Montag, 06.05.2013, 12:28 (vor 4238 Tagen) @ cassandra
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 03. Mai der "Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren" mit Änderungen zugestimmt.
Um welche Änderungen es geht, ist diesem PDF zu entnehmen. Technische Änderungen beziehen sich allein auf NF-Anlagen (Hochspannung), zu HF-Anlagen gibt es eine kommunalpolitische Änderung bzgl. Mitsprache bei Standortauswahl.
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26. BImSchV
Novelle der 26. BImSchV abschließend angenommen
H. Lamarr , München, Donnerstag, 13.06.2013, 21:33 (vor 4199 Tagen) @ H. Lamarr
Die Novellierung der 26. BImSchV ist damit praktisch abgeschlossen.
Wäre da nicht noch die Kurve zum Bundesrat zu fahren gewesen.
Nachdem der Bundesrat mit Änderungswünschen der Novellierung zustimmte, gab es heute im Bundestag die abschließende Beratung. Die Beschlussempfehlung 17/13835 (PDF) des Umweltausschusses, der Verordnung 17/13421 (PDF) zuzustimmen, wurde angenommen. Damit ist die Novellierung der 26. BImSchV nun endgültig verabschiedet. Die überarbeitete Verordnung muss jetzt nur noch in einer Urschrift ausgefertigt und anschließend bekannt gemacht werden.
Das Finale heute im Bundstag war für die 26. BImSchV nur noch Formsache, Wie die Tagesordnung unten zeigt, wurden ab 13:20 Uhr in nur 10 Minuten ein ganzer Packen von Beschlussempfehlungen, nebst zwei Gesetzentwürfe und zehn Sammelübersichten abgearbeitet. Was unter anderem die Anti-Mobilfunk-Szene monatelang beschäftigte, am Schluss war es nur noch ein Augenblick in der 246. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 13. Juni 2013.
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26. BImSchV, Bundesrat
Neue 26. BImSchV am 22.08.2013 in Kraft getreten
H. Lamarr , München, Samstag, 24.08.2013, 13:29 (vor 4128 Tagen) @ H. Lamarr
Jetzt also ist sie in Kraft, die neue 26. BImSchV, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 50 vom 21.08.2013. Wenn man sich die sechs Seiten dieser Verordnung so ansieht, und sich das Ringen um den Inhalt vergegenwärtigt, dann lässt der nüchtern-sachliche Text so gar nicht das Getümmel im Vorfeld der Neufassung erkennen.
Hier zum Vergleich die alte 26. BImSchV vom 01.01.1997 (Bitte beachten: Möglicherweise wird demnächst die jetzt noch verfügbare alte Fassung gegen die Neufassung ersetzt).
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –