Diagnose-Funk ändert Satzung heimlich (Allgemein)
KlaKla, Donnerstag, 20.12.2012, 18:26 (vor 4375 Tagen)
bearbeitet von KlaKla, Donnerstag, 20.12.2012, 19:09
[Strang am 21.12.12 um 00:19 abgetrennt, Absprung hier]
b) Aus der z.Zt. online gestellten Satzung von Diagnose-Funk Deutschland:
"In der Mitgliederversammlung hat jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimme."
"Dem Verein sollen nicht mehr als 80 stimmberechtigte Mitglieder angehören."
Nach deinem Eintrag, wurde die Satzung geändert. Die alten Link, die zuvor funktionieren führen heute ins Aus.
Lt. Dokument wurde die Satzung am 25.11.2012 um 16:41:51 Uhr erstellt. Zwei Tage nach deinem Eintrag!
Reinster SB-Laden
§ 4 Unterpunkt 3) Der Vorstand entscheidet wer Mitglied wird und er muss eine Ablehnung nicht begründen.
§ 2 Unterpunkt 5) Vergütungen für besondere Tätigkeiten für Vorstandmitglieder können durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Vorstand: Baubiologe Jörn Gutbier, Rentner Peter Hensinger, Versorgungstechniker Jürgen Groschupp und Schreiner Klaus Böckner.
Lt. Satzung § 9 Unterpunkt 6d) hat eine Mitgliederversammlung ins besondere zur Aufgabe, über Änderungen der Satzung mit zu entscheiden.
So erklärt sich auch, warum man auf der zweiten Seite des PDF das Datum Stuttgart 24 März 2012 nicht geändert hat. Mitgliederversammlungen finden alle zwei Jahre statt.
Nicht gerade seriös.
--
Meine Meinungsäußerung
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Korrektur, Mitglied, Interessenkonflikt, Diagnose-Funk, Täuschung, Verein, Netzwerk, Hintergründe, Verbraucherschutz, Intransparenz, Knotenpunkt, Satzung, Vorstand, Heimlich, Selbstbedienung, Vorstandsmitglied, 150448
Diagnose-Funk ändert Satzung heimlich
Kuddel, Donnerstag, 20.12.2012, 20:28 (vor 4374 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von Kuddel, Donnerstag, 20.12.2012, 21:23
§ 4 Unterpunkt 3) Der Vorstand entscheidet wer Mitglied wird und er muss eine Ablehnung nicht begründen.
§ 2 Unterpunkt 5) Vergütungen für besondere Tätigkeiten für Vorstandmitglieder können durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Vorstand: Baubiologe Jörn Gutbier, Rentner Peter Hensinger, Versorgungstechniker Jürgen Groschupp und Schreiner Klaus Böckner.
Die alte Satzung mit Begrenzung auf 80 stimmberechtigte Mitglieder war ein steuerliches Minenfeld in Bezug auf die Kriterien zur Gemeinnützigkeit.
Nützliche Zitate aus dem Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht
Die Tätigkeit des Vereins muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern.
Ein Verein wird als gemeinnützig anerkannt, wenn er nach der Satzung und nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 AO fördert. Es empfiehlt sich deshalb, dem Finanzamt einen Entwurf der Satzung zur Prüfung einzureichen, bevor die Satzung verabschiedet werden soll.
Die Allgemeinheit wird nicht gefördert, wenn sich die Auswahl der Mitglieder an sachfremden Merkmalen orientiert. Grundsätzlich muss die Mitgliedschaft jedem offen stehen.
Vergütung von Vorstandmitgliedern ist möglich, wenn dies in der Satzung ausdrücklich geregelt ist und keine ausdrückliche ehrenamtliche oder unentgeldliche Tätigkeit des Vorstandes erwähnt ist.
Übersteigt die Vergütung 500 Euro pro Jahr, dann unterliegt sie der Steuerpflicht.
Dazu folgendes:
Ein Ersatzanspruch für getätigte Aufwendungen bedeutet keineswegs, dass die erhaltenen Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
...
Erhält der Vorstand eine Entlohnung für seine Arbeit, gelten die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. In aller Regel wird der Vorstand als abhängig Beschäftigter behandelt. Der Verein muss dann die entsprechenden Meldungen vornehmen und Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen.
K
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Spenden, Verein, Gemeinnützigkeit, Ehrenamt
Diagnose-Funk ändert Satzung heimlich
Lilith, Donnerstag, 20.12.2012, 21:33 (vor 4374 Tagen) @ KlaKla
Nach deinem Eintrag, wurde die Satzung geändert. Die alten Link, die zuvor funktionieren führen heute ins Aus.
Lt. Dokument wurde die Satzung am 25.11.2012 um 16:41:51 Uhr erstellt. Zwei Tage nach deinem Eintrag!
Nicht gerade seriös.
In der Tat. Das wäre dann ein windiger Vorgang. Eine Vereinssatzung steht nicht so einfach zur Disposition wie irgend ein pdf, das man abändert wie man lustig ist.
Eine Satzungsänderung ist m.W. 'genehmigungspflichtig' durch die Hauptversammlung. Für die Form der Einladung zu derselben gibt es Fristen und Vorschriften. Es muss hernach auch protokolliert sein, wie, wann und wo darüber abgestimmt worden ist.
Welche Behörde ist dafür zuständig?
--
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"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)
Diagnose-Funk ändert Satzung heimlich
Kuddel, Donnerstag, 20.12.2012, 21:53 (vor 4374 Tagen) @ Lilith
Eine Satzungsänderung ist m.W. 'genehmigungspflichtig' durch die Hauptversammlung. Für die Form der Einladung zu derselben gibt es Fristen und Vorschriften. Es muss hernach auch protokolliert sein, wie, wann und wo darüber abgestimmt worden ist.
Welche Behörde ist dafür zuständig?
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verein finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 21 bis 79, also im Zivilrecht.
...
Zwingende Bestandteile der Satzung sind:
Vereinsname
Vereinssitz (nur den Ort, nicht die Straße angeben)
Regelung zur Eintragung des Vereins
Vereinszweck
Aus- und Eintritt von Mitgliedern
Mitgliedsbeiträge
Beurkundung von Beschlüssen (Protokollierung)
Bildung des Vorstandes
Einberufung der Mitgliederversammlung (wann und wie)
Fehlt einer dieser Satzungsbestandteile, lehnt das Registergericht die Eintragung ab.
...
Im Übrigen erfolgt meist vom Vereinsregister eine Meldung ans Finanzamt.
K
Diagnose-Funk ändert Satzung heimlich
H. Lamarr , München, Freitag, 21.12.2012, 00:05 (vor 4374 Tagen) @ KlaKla
Nach deinem Eintrag, wurde die Satzung geändert.
Moment mal, ich komm' da nicht so ganz mit, was da gelaufen ist. Ich rekapituliere mal so wie ich das wahrnehme:
- Am 24. November 2012 findet "Lilith" auf der Website von Diagnose-Funk die Satzung des Anti-Mobilfunk-Vereins, in der die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder auf 80 limitiert ist (Quelle).
- Am 20. Dezember 2012 stöberst du bei Diagnose-Funk nach dieser Satzung, findest sie aber nicht unter dem von "Lilith" genannten Link, sondern an anderer Stelle, und stellst fest: Die Satzung wurde gändert, die Passage mit der Limitierung auf 80 stimmberechtigte Mitglieder wurde ersatzlos entfernt.
- Das PDF der Fassung, die du am 20. Dezember 2012 gefunden hast, trägt sichtbar das Datum 24. März 2012, die Dateieigenschaften weisen jedoch aus, dass dieses PDF am 25. November 2012, also 1 Tag nach Liliths Posting, erstellt/geändert wurde.
Das sieht momentan nach einer ziemlich grenzwertigen Nummer aus, die DF die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kosten könnte. Denn wenn ich das richtig kapiert habe, wurde die Fassung vom 24. März 2012 am 25. November 2012 spontan heimlich substanziell geändert, ohne dass diese Veränderung von einer Mitgliederversammlung legitimiert wurde und ohne dass die geänderte Fassung ein frisches Datum bekommen hätte. Wenn dies zutrifft, dann zeigt dies eine atemberaubende Bereitschaft bei Diagnose-Funk Deutschland, heimlich manipulierend einzugreifen, wenn Not am Mann ist.
Oder weiß jemand eine plausible Erklärung, die den Vorstand von Diagnose-Funk Deutschland besser aussehen lässt?
Eine ähnliche Situation habe ich 2007 einmal mit dem Diagnose-Funker Peter H. erlebt. Er wusste wenig über die SAR und hat prompt bei einer öffentlichen Dramatisierung die SAR-Werte (Ganz-/Teilkörper) verwechselt. Auch da wurde heimlich im nachhinein korrigiert. Da es dabei um die Reflex-Nachfolgestudie ging, war mir das eine Dokumentation des Vorfalls wert.
Hintergrund
DF-Satzung vom 9. November 2010
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Lilith, Freitag, 21.12.2012, 08:09 (vor 4374 Tagen) @ H. Lamarr
Das sieht momentan nach einer ziemlich grenzwertigen Nummer aus, die DF die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kosten könnte. Denn wenn ich das richtig kapiert habe, wurde die Fassung vom 24. März 2012 am 25. November 2012 spontan heimlich substanziell geändert, ohne dass diese Veränderung von einer Mitgliederversammlung legitimiert wurde und ohne dass die geänderte Fassung ein frisches Datum bekommen hätte.
Wenn es so gelaufen ist, dann würde dies indizieren, dass die deutsche DF als Privatveranstaltung einer Person oder einer kleinen Gruppe gehändelt wird. Ein ordentlicher Verein, zumal wenn als gemeinnützig anerkannt und steuerlich bevorzugt, hat sich gewissen vereinsrechtlichen Regeln zu unterwerfen.
Da vermutlich Einladungsfristen nicht beachtet worden sind, hätte ich auch Zweifel an der Authentizität eines jetzt schnell noch nachgeschobenen Protokolls einer angeblichen Mitgliederversammlung. Ob die wirklich stattgefunden hätte, sollte dann streng überprüft werden.
Wenn wir von der früher schon geäußerten Theorie ausgehen, dass DF die vorgelagerte Werbe- und Stimmungserzeugungsabteilung in einer künstlich erzeugten "Mobilfunkdebatte" darstellt, zum Nutzen verschiedener bereits öfters genannter Profiteursgruppen, dann haben wir hier einen ersten Fall vor Augen.
Ist DF bloß ein "Verein zum Schein"? An den man z.B., da als gemeinnützig anerkannt, steuerentlastend "Spenden" überweisen kann? Ich hoffe doch nicht, dass solche Vermutungen wirklich zutreffen. Das wäre ein Abgrund.
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Fragen zu DF
Lilith, Freitag, 21.12.2012, 10:04 (vor 4374 Tagen) @ Lilith
dann haben wir hier einen ersten Fall vor Augen.
...soll heissen: ernsten
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Der "seriöse" Vorstand Diagnose-Funk präsentiert sich
KlaKla, Freitag, 21.12.2012, 16:53 (vor 4374 Tagen) @ Lilith
Ist DF bloß ein "Verein zum Schein"? An den man z.B., da als gemeinnützig anerkannt, steuerentlastend "Spenden" überweisen kann? Ich hoffe doch nicht, dass solche Vermutungen wirklich zutreffen. Das wäre ein Abgrund.
Lt. Satzung vom 25.11.2012 besteht der Vorstand aus dem ersten Vorsitzenden, zweiten Vorsitzenden, Kassenwart,
Schriftführer und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Auf der Webseite präsentiert man der Öffentlichkeit vier Vorstandsmitglieder und einen Geschäftsführer (Dipl. Astrologen Uwe Dinger).
Jörn Gutbier, der IBN Baubiologe, der BI Sprecher, Interessengemeinschaft Herrenberg, der stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen OV Herrenberg , das Stadtratsmitglied, der Pressesprecher Diagnose-Funk
Peter Hensinger der Mann von Doris Hensinger, SÖS/Linke-Bezirksbeirätin, der BUND-Sprecher, der Demo Mit-Organisator, der Stuttgart 21 Kämpfer, der Pressesprecher Diagnose-Funk, der Referent, der BI-Frontmann
Jürgen Groschupp, der Unternehmer, der Netzwerk-Stratege der Referent, das BI Vorstandsmitglied
Klaus Böckner, Vertriebsadresse Infomaterial Diagnose-Funk
Wer sind die fehlenden Vorstandsmitglieder?
Lt. Satzung § 11 Unterpunkt 6) Der Vorstand ist befugt, Sachverständige zu bestellen sowie aus seiner Mitte oder unter Hinzuziehung von Drittpersonen beratende Ausschüsse zu bilden.
Sieht mVn nach Vereinsmeierei aus.
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Fragen zu DF
Kuddel, Freitag, 21.12.2012, 18:44 (vor 4374 Tagen) @ Lilith
bearbeitet von Kuddel, Freitag, 21.12.2012, 21:06
Schattensatzung (Entwurf)
Zweck des Vereins ist die Förderung des Ansehens und des Umsatzes der Baubiologie.
Durch gezielte Fördermaßnahmen sollen baubiologische Dienstleistungen wie Hausbegehungen und Standortplanungen, sowie baubiologische Produkte, wie Meßgeräte und Abschirmmaterial der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Zu den Fördermaßnahmen zählt primär die Pressearbeit, als auch
- Die Unterstützung von Forschungsvorhaben mit absehbar baubiologisch verwertbaren Resultaten
- Die Hilfe bei der Gründung von werbewirksamen Bürgerinitiativen zu baubiologischen Themen
- Die Unterstützung und Verwertung von baubiologischen Werbeträgern, wie z.B. Elektrosensiblen
Die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Mittel werden über Mitgliedsbeiträge erbracht. Zur steuerlichen Optimierung ist die Gemeinnützigkeit anzustreben.
Der Vorstand ist mit mindestens einem ordentlichen Baubiologen zu besetzen und hat darüber zu wachen, daß ausschließlich Baubiologen, Elektrobiologen, Alternativmediziner und an der Baubiologie interessierte, aktive Förderer oder Werbeträger als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
Überschüsse der Vereinskasse werden jährlich an die Vorstände und Mitglieder in Form von Aufwandentschädigungen ausgeschüttet.
K
Nachwuchs muss zahlen - Marschrichtung ist vorgelegt
KlaKla, Sonntag, 23.12.2012, 17:08 (vor 4372 Tagen) @ Lilith
Das sieht momentan nach einer ziemlich grenzwertigen Nummer aus, die DF die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kosten könnte.
Und so versuchte Diagnose-Funk Referenten zu gewinnen. Die Teilnahme war kostenpflichtig.
Die Lehrmeister
Dr. Klaus Scheler
der IBN Baubiologe Jörn Gutbier
der Drucker, Peter Hensinger
Die Teilnehmer sollten nach Möglichkeit die folgenden Informationsmaterialien kennen:
Die drei Ratgeber Elektrosmog, die Broschüre „Zellen im Strahlenstress“ und die letzten Ausgaben von unserer Monatsinfo kompakt.
Wir wollen die Vorträge besprechen und optimieren. In der Folge soll ein Diagnose-Funk-Mustervortrag entstehen.
Die Gehilfen sollten zahlen für die tendenziöse Informationspolitik. Die Macher von Diagnose-Funk haben mMn ihre Ausrichtung klar in der Unterstützung kommerzieller Nutznießer gelegt. Das ist eine besondere Form der Gemeinnützigkeit. Die Nutznießer können sich gepflegt zurück lehnen und abwarten wann die Aufträge rein kommen. Die Kosten für die Werbung trägt der Gemeinnützige Verein.
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Diagnose-Funk aktualisiert Satzungs-PDF heimlich
H. Lamarr , München, Samstag, 22.12.2012, 12:47 (vor 4373 Tagen) @ H. Lamarr
Oder weiß jemand eine plausible Erklärung, die den Vorstand von Diagnose-Funk Deutschland besser aussehen lässt?
Auch folgendes Szenario ist denkbar:
Die neue Satzung vom 24. März 2012 wurde ordentlich beschlossen, jedoch wurde es versäumt, ein neues PDF anzufertigen und auf die Website zu stellen. Das PDF mit der überholten alten Satzung durfte dort munter weiterleben.
Das Versäumnis wurde erst nach acht Monaten offensichtlich, als "Lilith im November eine Passage aus der alten Satzung zitiert und moniert. Jetzt erst bemerkt der Webmaster von Diagnose-Funk seinen Fehler, er fertigt innerhalb eines Tages am 25. November schnell ein PDF der neuen Satzung an, und ersetzt damit das alte PDF mit der überholten Satzung. Da er dies heimlich macht und nicht dokumentiert, entsteht der Eindruck, dass am 25. November nicht nur das PDF, sondern (auch) die Satzung selbst heimlich aktualisiert wurde.
Für die wohlwollendere Interpretation spricht, dass der Dateiname der veralteten Satzung auch in dem Link erkennbar ist, den "Lilith" im Posting vom 24. November nennt.
Egal welche Interpretation nun zutrifft, es ist der Mangel an Transparenz, der den Anti-Mobilfunk Verein so oder so in die Bredouille bringt. Im günstigen Fall ist es nur Schlamperei, im ungünstigen Fall geht es vermutlich in Richtung Urkundenfälschung.
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Diagnose-Funk ändert Satzung heimlich
Kuddel, Samstag, 22.12.2012, 11:53 (vor 4373 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von Kuddel, Samstag, 22.12.2012, 12:48
Es könnte ja durchaus sein, daß die Satzungsänderung tatsächlich am 24.März beschlossen wurde und nur der Webmaster etwas schludrig war.
Es könnte so gewesen sein:
Lilith's IZgMF Beitrag wurde am 24.11 vom DF-Informationsdienst, Spezialabteilung "IZgMF-Aktivitätsüberwachung" gefunden, ordnungsgemäß und an die Zentrale weitergeleitet, welche eine Erinnerung an den Webmaster erteilte und am 25.11. druckte der Webmaster die neue Satzung als PDF und stellte sie ein.
K
Diagnose-Funk ändert Satzung heimlich
H. Lamarr , München, Samstag, 22.12.2012, 18:39 (vor 4373 Tagen) @ Kuddel
Da sind wir beide unabhängig voneinander auf die gleiche Alternativerklärung gestoßen. Aus meiner Sicht ist die Schlamperei wahrscheinlicher als die Urkundenfälschung, allerdings mag ich diese, wegen meinen Erfahrungen mit diversen Szenegrößen, auch nicht ausschließen.
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