Gegendarstellung von Krzysztof Puzyna (Allgemein)

Sektor3, Sonntag, 21.02.2010, 10:30 (vor 5401 Tagen) @ H. Lamarr

2. Mangelnde Transparenz, EMF-resistente Mäuse
[Anm. Spatenpauli: Text gelöscht, da er mit einer Gegendarstellung zu meinem Posting nichts zu tun hat]

Spatenpauli, am besten Sie stellen den ganzen Text ein, um Angriffsfläche zu vermeiden. Sie können das dann ja entsprechend kommentieren.

Wikipedia sagt zur Gegendarstellung:

"Danach kann jede Person und jede Stelle (also z. B. auch eine AG, ein Verein oder eine Behörde), die von einer in den Medien verbreiteten Tatsachenbehauptung betroffen ist, ihre eigene abweichende Darstellung des Sachverhalts im selben Medium kostenlos artikulieren. Allerdings darf die Gegendarstellung wiederum nur Tatsachenbehauptungen (keine Meinungsäußerungen) enthalten.

Sie muss durch den Betroffenen schriftlich verlangt und persönlich unterzeichnet werden und in engem zeitlichen Zusammenhang mit der beanstandeten Berichterstattung verlangt werden, das sind maximal ca. drei Monate bei Presseerzeugnissen, ca. zwei Monate im Rundfunk. Die Gegendarstellung sollte nicht umfangreicher sein, als die ursprüngliche beanstandete Berichterstattung.

Die Zeitung, die Rundfunkanstalt oder der Internetanbieter ist verpflichtet, die Gegendarstellung unverzüglich in der nächsterreichbaren Ausgabe des Mediums an derselben Stelle und in derselben Aufmachung zu veröffentlichen wie der beanstandete Artikel, ggf. auch auf der Titelseite (Grundsatz der Waffengleichheit, siehe auch Caroline-von-Monaco-Urteil I). Es ist jedoch zulässig, einen sogenannten Redaktionsschwanz anzuhängen, in dem das Medium sich z. B. vom Inhalt der Gegendarstellung distanziert."


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