Gefälligkeitsgutachen (Allgemein)

KlaKla, Samstag, 27.12.2008, 19:59 (vor 5829 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Samstag, 27.12.2008, 20:57

Schon mal was von Gefälligkeitsgutachen gehört?

Gefälligkeitsgutachten lässt dich dadurch definieren, dass:
a) die Verpflichtung des Sachverständigen zur Unabhängigkeit nicht korrekt wahrgenommen wurde und
b) eben diese gutachterliche Neutralität aufgegeben wurde, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen.
Auch kann alleine die fachfremde Beurteilung problematisch sein. In der Regel entsteht hierdurch auch ein Schaden für den Auftraggeber. Insbesondere Privatgutachten müssen in der Regel ja vom Betroffenen bezahlt werden, offensichtliche Gefälligkeitsgutachten sind dann meist für die Versicherung, das Gericht oder unabhängige Gutachter leicht erkennbar. Auftraggeber sind die Fragesteller und Adressaten eines Gutachtens, ein Gutachten darf aber nicht so erstellt werden, dass der Inhalt des Gutachtens entgegen den Feststellungen den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. All dies gilt unabhängig davon ob zu Gunsten eines Antragstellers, Kranken oder Klienten oder etwa auch zu Gunsten eines Verwaltungsorgans oder einer Versicherung fahrlässig oder bewusst die Neutralität aufgegeben wurde. Weiter ...

Ein Gutachten von Dr. Mutter (Video) oder Dr. Scheiner (Video) macht doch nur noch Eindruck bei Unwissenden. Für mich ein Blendwerk erster Klasse.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Video, Gefälligkeitsgutachten, Mutter, SWR, Blendwerk, Missstand, Bedeutungslos, Attest, EHS-Bescheinigung, Pro 7


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