Bayerische Gesundheitsämter gesetzeswidrig? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 19.01.2008, 01:31 (vor 6173 Tagen)

Auszug aus einer am 18.1.2008 versandten Pressemeldung von Dr.-Ing. H. Schmidt, Sprecher Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.

Mobilfunk: Staatsregierung zwingt Gesundheitsämter zu gesetzeswidrigem Verhalten

Am gestrigen Abend fand eine Veranstaltung unserer Bürgerinitiative statt, zu der auch der Leiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen, Herr Dr. Franz Hartmann, eingeladen war. Es ging um die Forderung nach einer amtsärztlichen Untersuchung von Anwohnern um den geplanten Mobilfunksender auf dem Gelände der Straßenmeisterei. Das Gesundheitsamt war von den Anwohnern aufgefordert worden, eine medizinische Untersuchung ihres Gesundheitszustandes vor und einige Monate nach Inbetriebnahme dieses Senders durchzuführen, um zu dokumentieren, dass von den Anwohnern geplante Abschirmmaßnahmen gerechtfertigt sind. Dies war die Forderung des Bundesfinanzhofes München (Entscheidung III B 137/06 vom 29.01.07) der in letzter Instanz eine Klage auf steuerliche Absetzbarkeit solcher Abschirmmaßnahmen abgelehnt hatte mit der Begründung, dass bei Einhaltung der Grenzwerte ein amtsärztliches Gutachten vorgelegt werden müsse, um die Schädigung durch die Bestrahlung durch einen Mobilfunksender zu belegen.

Dr. Hartmann wurde von den Betroffenen gefragt, warum das Gesundheitsamt es abgelehnt hat, solche amtsärztlichen Untersuchungen durchzuführen. Er führte aus, dass die Bayerische Staatsregierung per behördeninternem Schreiben den Gesundheitsämtern untersagt hat, dass die Amtsärzte bei Berichten über gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobilfunksendern aktiv werden. Es sei ihnen von der Staatsregierung verboten worden, amtsärztliche Gutachten zu erstellen. Die Staatsregierung argumentiere damit, dass Gerichtsurteile keine Aufgaben der Gesundheitsämter begründen könnten.
Er spreche hier als Sprachrohr des Ministeriums und habe eine Loyalitätspflicht. Das behördeninterne Schreiben könne er nicht weitergeben, aber es stehe den Anwesenden frei, das Ministerium deswegen anzuschreiben.
Er habe zwar Sympathie für die Bürgerinitiativen, könne aber aufgrund seiner Loyalitätspflicht keinerlei Unterstützung geben.

Kommentar: Der hier geschilderte Fall ist zwar mit dem von Sonthofen nicht 1:1 vergleichbar, aber doch ähnlich. Wir haben deshalb a) Dr. Franz Hartmann um Auskunft gebeten, ob die Schilderung von Schmidt zutreffend ist und b) bei der Bayerischen Staatsregierung angeklopft, dass wir gerne ein Exemplar des besagten Schreibens auf der Website veröffentlichen möchten.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Anfrage, Schmidt, Diagnose-Funk, Fanatiker, Gesundheitsamt


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