Kommt 'n "Elektrosensibler" zum Rechtsanwalt Fretz ... (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 07.06.2025, 22:48 (vor 242 Tagen) @ H. Lamarr

Im konkreten Fall ist der Auftraggeber des Rechtsgutachtens (Volltext, 16 Seiten) nicht etwa ein Gericht oder wenigstens eine politische Partei, sondern Frau Rebekka Meier, Präsidentin des Anti-Mobilfunk-Vereins "5G-Moratorium". Das Papier ist damit einem Parteivortrag gleichzusetzen, es handelt sich also um ein Privatgutachten, von dem keine rechtsverbindliche Wirkung ausgeht. Allein schon deshalb ist die Darstellung, das Rechtsgutachten entziehe 5G-Antennen die Legitimation, eine irreführende Falschmeldung.

Auf die Vergabe der schweizerischen 5G-Lizenzen hatte das Rechtsgutachten keine messbaren Auswirkungen. Auf die Auslastung der Kanzlei Pfisterer Fretz mit Antennenrekursen hingegen schon. Zu entnehmen ist dies dem folgenden Auszug aus einem Beitrag von Pascal Sigg in "Die Republik", dem Digitalmagazin für Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Rechtsanwalt Fretz äußert sich darin über die "Strahlenfühligkeit" eines "elektrosensiblen" Klienten, auf eine Weise, die auf eine an Naivität grenzende Leichtgläubigkeit schließen lässt:

[...] Fretz ist auf Bau- und Immobilien­recht spezialisiert. Im Sommer 2019 machte ein Rechts­gutachten von ihm zur bundes­rätlichen Anpassung der Strahlenschutz­verordnung für 5G die Runde – bis ins Ausland.

Im Gutachten kritisierte Fretz das blinde Vorpreschen des Bundesrats. «Man begann mit dem Spiel, bevor man die Spielregeln festlegte», sagt Fretz. Wie waren die neuen adaptiven Antennen zu beurteilen? Wie wurden sie kontrolliert? Das war alles nicht klar. «Und trotzdem sagte die Verordnung: Adaptive Antennen dürfen privilegiert bewilligt werden.»

Spätestens seither gilt Fretz als Anwalt der Antennen­gegner. Ungefähr achtzig Antennen­rekurse hat er momentan auf dem Tisch, zehn davon sind vor Bundes­gericht. Wöchentlich rufen Leute an, die ihn engagieren wollen. Doch Fretz muss vielen von ihnen absagen.

«Ich wurde viel sensibler für Menschen, die wirklich darunter leiden», sagt er. «Das ist nicht Hokuspokus. Einmal hatte ich eine Person hier, die vorgängig sagte, wir müssten alle Strahlen­quellen ausschalten. Doch als sie ins Sitzungs­zimmer trat, merkte sie, dass ich im Büro nebenan vergessen hatte, den Bluetooth-Kopfhörer auszuschalten. Zahlreiche Einzel­schicksale haben mir gezeigt, dass es sich lohnt, sich für diese Menschen einzusetzen.» [...]

Die Anekdote mit dem Bluetooth-Kopfhörer mag für technikscheue Rechtsanwälte glaubwürdig sein, für mich fehlt ihr selbst das berühmte Körnchen Wahrheit:

► Die Abschaltung eines Bluetooth-Kopfhörers (Empfänger) bringt keine substanzielle Strahlungsminimierung mit sich, wenn der Bluetooth-Sender entweder schon zuvor abgeschaltet wurde oder noch in Betrieb ist. Wirkungsvoller wäre die Abschaltung des Senders gewesen.
► Weltweit konnte bislang kein einziger "Elektrosensibler" gefunden werden, der seine behauptete Empfindlichkeit für schwache HF-EMF unter strenger wissenschaftlicher Aufsicht nachweisen konnte.
► Manche Ärzte stellen "Elektrosensiblen" auf Verlangen Gefälligkeitsatteste aus. Diese sind wertlos, da es keinerlei anerkannte Diagnosekriterien gibt.
► Ganz sicher bemerkte der "elektrosensible" Klient nicht, dass Fretz' vergessen hatte, im Nachbarraum den Bluetooth-Kopfhörer abzuschalten. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war es so, dass der Klient lediglich beanstandete, es würde noch irgendetwas strahlen. Dies kann gut und gerne nur eine zufällig zutreffende Verdachtsbehauptung des Klienten gewesen sein. Der Klient konnte diese völlig risikolos äußern, denn niemand in der Kanzlei hätte ihn faktisch widerlegen können.
► Bluetooth-Kopfhörer fallen entweder unter die Geräteklasse 2 (Sendeleistung 2,5 mW) oder Geräteklasse 3 (Sendeleistung 1,0 mW). Das sind sehr schwache Sendeleistungen, mit denen sich bestenfalls Reichweiten von 10 Metern bis 30 Metern erzielen lassen. Zum Vergleich: Mobiltelefone senden situationsabhängig mit bis zu 2000-Mal höherer Sendeleistung.
► Alle mir bekannten "Elektrosensiblen" führen mindestens einen HF-EMF-Detektor mit sich, mit dem sie messtechnisch das Vorhandensein von HF-EMF jederzeit feststellen können. Mitunter sind derartige Detektoren so klein, dass sie problemlos in eine Hosentasche passen und sich die Anzeige (z.B. LED-Ampel) unauffällig ablesen lässt. Für Fretz' Anekdote sehe ich diese Erklärung als die plausibelste an.

Möglicherweise ist die Anekdote aber auch frei erfunden und RA Fretz ist nicht leichtgläubig, sondern geschäftstüchtig. Indem er für "Elektrosensible" demonstrativ eine Lanze bricht, kann er darauf hoffen, dass Mobilfunkgegner ihm auf lange Sicht weiter die Bude einrennen. Mehr muss er nicht tun, irrationale Ängste gegenüber HF-EMF wecken und schüren andere Zahnräder im Getriebe der schweizerischen Anti-Mobilfunk-Maschinerie.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
EHS, Umweltmediziner, Anekdote, Elektrochonder, RA, Gutachter, Attest, Meier


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