Dentalamalgam ist ab Januar 2025 verboten (Allgemein)
Amalgam war über lange Zeit ein häufig eingesetztes Material für Zahnfüllungen. In den letzten Jahrzehnten aber ging der Anteil an Amalgamfüllungen an neuen Zahnfüllungen immer weiter zurück, demnächst ist nun ganz Schluss: „Deutschlandweit wird es ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich keine zahnärztliche Versorgung mit Dentalamalgam mehr geben“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).
Seltene Ausnahmen bestätigen in diesem Falle aber die Regel: Wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine Behandlung mit Amalgam aus medizinischen Gründen als zwingend notwendig erachtet, darf das Material noch verwendet werden.
Das Verbot von Amalgamfüllungen tritt vor dem Hintergrund der sogenannten EU-Quecksilberverordnung in Kraft. In der Verordnung geht es darum, die Verbreitung von Quecksilber in der Umwelt einzudämmen. „Wichtig zu wissen ist, dass Amalgam aus Umweltschutzgründen verboten wird. Wer eine oder mehrere Amalgam-Füllungen hat, braucht sich wirklich keine Sorgen um die Gesundheit zu machen“, sagt Professor Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Das freie Quecksilber in der Umwelt birgt Gesundheitsgefahren [...], daher wird auch der Schutz der Gesundheit in der EU-Quecksilberverordnung erwähnt. mehr ...