Dosisauskünfte aus dem deutschen Strahlenschutzregister (Allgemein)
Wichtige Änderungen bei der Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister.
► Änderung bei der Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister: Seit dem 4. November 2024 ist die Beantragung von Dosisauskünften nach § 170 Absatz 5 Strahlenschutzgesetz ausschließlich über ein digitales Auskunftsportal möglich.
► Wichtige Voraussetzungen: Zur Nutzung des digitalen Auskunftsportals ist das Vorhandensein eines staatlicherseits zur Verfügung gestellten Nutzerkontos notwendig (Mein Unternehmenskonto für Betriebe, Organisationen, Behörden bzw. BundID-Konto für Privatpersonen).
► Dosisauskünfte aus dem Strahlenschutzregister gebührenpflichtig: Seit dem 4. November 2024 werden für Dosisauskünfte nach § 170 Absatz 5 Strahlenschutzgesetz Gebühren erhoben.
► Für die Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister steht ein Auskunftsportal unter https://ssr-auskunft.bfs.de zur Verfügung.
Quelle und weiterführende Informationen
Wichtige Änderungen bei der Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –