Falsche Schlüsse (208): Kfz-Haftpflichtversicherung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 12.06.2022, 13:14 (vor 881 Tagen) @ H. Lamarr

Wenn ein Mann beim Sex in seinem Auto eine Frau mit einer Geschlechtskrankheit ansteckt, muss dann die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mannes für die Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen der Frau aufkommen? Natürlich nicht, möchte man meinen. Ein Schiedsgericht in den USA sieht dies anders und verdonnerte die Versicherung des Mannes zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 5,2 Millionen Dollar. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. mehr ...

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum