Unterrichtung des EP: 286 Mio. Basisstationen für Deutschland (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 11.03.2020, 23:05 (vor 1619 Tagen) @ H. Lamarr

Beispiel für unpräzise: Das Papier erweckt mit schwammigen Formulierungen den Eindruck, 5G arbeite, auch in der gegenwärtig eingeführten Form, mit Millimeterwellen. Stimmt so aber nicht, auch 5G verwendet derzeit allein Mikrowellen, Millimeterwellen kommen erst später. Und ob Parlamentarier das Gerede von Millimeterwellen verstehen, die perplexerweise kurzwelliger sind als Mikrowellen (technisch gesehen ist es genau andersherum), wage ich zu bezweifeln.

Noch ein Beispiel für unpräzise.

Was mag im Kopf eines Europaabgeordneten vorgehen, liest er folgende Passage in der Unterrichtung:

[...] Die Reichweiten können auf 20-150 Meter beschränkt sein, woraus sich sehr kleine Abdeckungsbereiche pro „Mikrozelle“ ergeben.[9] Bei einem Zellenradius von 20 Metern müssten pro Quadratkilometer etwa 800 Basisstationen (bzw. „drahtlose Zugangspunkte mit geringer Reichweite“, wie die im EKEK verwendete Bezeichnung lautet) installiert werden. Dies stellt einen Unterschied zur 3G- und 4G-Technologie dar, bei der Großzellen (auch Makrozellen genannt) genutzt werden, die eine Reichweite von 2 bis 15 Kilometern haben und somit größere Gebiete abdecken, allerdings weniger gleichzeitige Nutzer zulassen, da sie über weniger Einzelkanäle verfügen. [10] [...]

Mutmaßlich wird er, weil er es aus den Medien kennt, ausrechnen, wie viele Basisstationen die genannte Zahl für Deutschland bedeutet. Also machen auch wir das. Deutschland hat eine Fläche von 357'386 km², ergibt ‭285'908'800‬ also rd. 286 Mio. Basisstationen, um ein flächendeckendes 5G-Netz aufzubauen, bei dem alle 40 Meter eine Basisstation steht. Bei 150 Meter Zellenradius wären es immerhin noch 5 Mio. Basisstationen, alle 300 Meter eine.

Und nun Frau/Herr Europaabgeordnete(r)?

Verdammt viel, nicht wahr?! Ich kann förmlich sehen, wie sich die Sorgenfalten ins Gesicht der Parlamentarier graben, obwohl der dichte Antennenwald im Vergleich zum botanischen Wald in Deutschland mit seinen 90 Milliarden jungen und alten Bäumen noch immer ein Knirps wäre. Dennoch gut vorstellbar, dass der immense 5G-Antennenwald im Kopf der Abgeordneten herum spukt und Keimzelle einer oppositionellen Meinungsbildung wird. Das wäre fatal, denn die Berechnung ist falsch und sträflich irreführend.

Möglich ist sie nur deshalb, weil die Autorin der Unterrichtung den tatsächlichen Sachverhalt verkürzt wiedergibt und den Eindruck erweckt, 5G-Netze bestünden flächendeckend aus Kleinzellen (Mikrozellen) und Großzellen (Makrozellen) wären ein überholtes Relikt aus der 3G- und 4G-Ära. Das aber stimmt nicht. Seit jeher unterscheiden die Netzbetreiber zwischen einer weitmaschigen Flächenversorgung (etwa 5 km Reichweite, ländliche Regionen mit wenig Teilnehmern) und einer engmaschigen Kapazitätsversorgung (etwa 500 Meter bis 1 Kilometer Reichweite, urbane Regionen mit vielen Teilnehmern). Grund: Ein Mobilfunkstandort kann im Gegensatz zu einer Rundfunkstation nur eine eng begrenzte Anzahl von Teilnehmern mit Diensten versorgen. Die Flächenversorgung geschieht mit wenigen leistungsstarken Standorten hoher Reichweite (also möglichst niedriger und deshalb weit reichender Trägerfrequenz), die Kapazitätsversorgung geschieht mit vielen leistungsschwachen Standorten geringer Reichweite (also mit möglichst hoher Trägerfrequenz für große Bandbreite).

Die Angaben der Autorin gelten nun, und das ist unrealistisch, ausschließlich für die Kapazitätsversorgung mit "Mikrozellen", als hätte jedes Land der EU flächendeckend die Bevölkerungsdichte einer Großstadt. Nur unter dieser verzerrten Voraussetzung kommt es zu den obigen astronomischen Zahlen. Gemäß den Netzbetreibern kostet die Errichtung eines Mobilfunkstandorts im Mittel etwa 200'000 Euro, bei 286 Mio. Standorten wäre dies ein Investitionsvolumen von 57'200 Mrd. Euro, bei nur 5 Mio. Standorten noch von 1000 Mrd. Euro. Ziemlich happig!

Um von abwegig hohen Kosten für 5G-Netze nicht in den Ruin getrieben zu werden, praktizieren die Netzbetreiber wo immer es geht die weitmaschige Flächenversorgung und versorgen so mit relativ wenigen 5G-Standorten große Flächen. Städte und Publikumsbrennpunkte bekommen hingegen die engmaschige Kapazitätsversorgung. Momentan gibt es in Deutschland 72'756 Standorte für Mobilfunksender (Stand 1. Februar 2020). Mit 5G, wie es im vergangen Jahr lizenziert wurde, wird diese Anzahl auf geschätzt 100'000 oder 120'000 wachsen. Was 5G zukünftig nach der Vergabe weiterer Lizenzen für Trägerfrequenzen über 3,6 GHz an zusätzlichen Standorten benötigt ist nicht Gegenstand dieser Betrachtung, denn die Unterrichtung der EU-Abgeordneten erfolgte jetzt, ohne zu differenzieren, dass die gegenwärtig errichteten 5G-Netze technisch/physikalisch viel näher an 4G zu verorten sind als an zukünftigen Mobilfunknetzen, die mutmaßlich aber nicht mehr 5G heißen werden, sondern 6G, 7G ...

Nur das noch: Wie der Begriff "Basisstation" definiert ist, erfährt der Leser der Unterrichtung nicht. Erst der Literaturverweis [10] macht deutlich, damit sind Mobilfunkstandorte gemeint und nicht Sendemasten. Da aber an einem Standort bis zu vier Netzbetreiber Sendetechnik betreiben können, ist aus der Anzahl der Standorte nicht genau auf die Anzahl der Sendemasten zu schließen, geschweige denn auf die Anzahl der Funksysteme (GSM ... 5G) auf einem Sendemast. Der chaotische Sprachgebrauch für Begriffe der Sendetechnik führt zu unnötigen Missverständnissen und zu Aussagen, die sich nicht vergleichen lassen, weil jeder Angaben nach belieben macht.

Hintergrund
Erforderliche Anzahl von 5G-Standorten

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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