Diagnose:Funk - Helmuth Kern zieht Artikel 13 heran (Allgemein)
Mobilfunkgegner missverstehen den Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Leserbrief Professor a. D. Helmuth Kern, Neckartenzlingen
... „Unser Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Der private Rückzugsraum in den eigenen vier Wänden ist ein hohes Gut. Jeder Mensch braucht diesen einen Ort, an dem er unbeobachtet bleibt und sich ohne Kontrolle entfalten kann“, sagte Heiko Maas 2017, damals Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Gerade für Menschen, die an Elektrohypersensibilität (EHS) leiden, ist eine strahlungsfreie Wohnung unabdingbar, damit ihr Leben lebenswert bleibt. Und: Die Energiewende hat mit Aufklärung zu tun, nicht mit Überwachung und Zwang.
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