REFLEX: OLG Hamburg sieht das alles etwas anders (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Dienstag, 23.04.2019, 21:40 (vor 1903 Tagen) @ H. Lamarr

Erster Verhandlungstag ist am 19. Oktober 2012.

Am 13. Februar 2013 lässt Dr. Franz Adlkofer dazu verlauten:

"Das Landgericht Hamburg hat Ende 2012 in der Klage von Professor Franz Adlkofer gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) entschieden, dass die Ergebnisse der REFLEX-Studie durch eine Reihe anderer Untersuchungen als bestätigt angesehen werden müssen (Az.: 324 O 255/12). Dass sich die SZ überhaupt auf diesen Prozess einließ, ist allein Lerchl zuzuschreiben, der sie mit unzutreffenden Informationen versorgte. Das Fehlverhalten der SZ bestand lediglich darin, dass sie sich 2011 an Lerchls deutschlandweiter Pressekampagne gegen die RERFLEX-Studie beteiligte, ohne den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen überprüft zu haben."

Das www gibt über die Verhandlung in Hamburg nicht viel her, lediglich auf dieser Seite wird sie kurz erwähnt, aus Franz Adlkofer wird dort allerdings Aldhofer, Frank. Immerhin wird deutlich, es ging um Unterlassung und dass der Entscheid so glatt nicht war, denn es war ein Vergleich im Gespräch.

Heute war die Berufungsverhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Es standen zwei juristische Fragen im Vordergrund: 1) ist Adlkofer erkennbar und 2) Sinngehalt der strittigen Passage des Artikels, also ob die REFLEX-Studien so wiederholt werden konnten.

Der Vorsitzende Richter Buske fasste zusammen, dass das Gericht die Frage 1) wohl bejahen würde (obwohl im Artikel sein Name nicht mal erwähnt wurde), die Frage 2) aber nicht, da die Ergebnisse nicht reproduzierbar seien. Insofern hält das Gericht die Berufung (Urteil aus 2012) für aussichtsreich.

Es läuft gerade nicht gut für Adlkofer. Verkündung des Urteils: 4. Juni 2019

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Recht, Reflex, Aktenzeichen, Hamburg, OLG, Buskeismus


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