Schweiz: Revision der NISV nicht vor April 2019 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 21.08.2018, 15:55 (vor 2287 Tagen)

Seit etwa einem Jahr ist die Revision der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) in der Schweiz in Arbeit und technisch überforderte Mobilfunkgegner wie funkstrahlung.ch verbreiten bereits fleißig Gerüchte. Liegt die NISV womöglich schon fix und fertig überarbeitet in einer Schublade und wartet nur noch auf die Veröffentlichung? Wer ist überhaupt federführend für die Überarbeitung verantwortlich, das Bafu oder das Bakom? Und trifft womöglich der heillos verkorkst formulierte Verdacht von funkstrahlung.ch zu, dass künftig nicht mehr der höchste mit der Schwenkmethode ermittelte Momentanmesswert für die Konformitätsbeurteilung einer Mobilfunkstation maßgebend ist, sondern der Mittelwert über 24 Stunden hinweg gemessen? Das IZgMF fragte beim Bafu nach, was Sache ist. Hier die Antwort:

Verordnungen zum Umweltrecht, auch die NISV, werden durch den Bundesrat erlassen oder geändert. Die Vorbereitung derartiger Geschäfte obliegt dem Bundesamt für Umwelt. Es müssen verwaltungsinterne und öffentliche Konsultationen durchgeführt werden.

Derzeit wird eine Revision der NISV vorbereitet, welche Regelungslücken schliessen soll. Die öffentliche Vernehmlassung dazu ist für das 2. Quartal 2019 vorgesehen. Die Berechnungs- und Messmethoden werden dahingehend überprüft, ob sie methodenbedingte Reserven enthalten, welche die zu beurteilende Strahlungsintensität überschätzen. Sollte dies der Fall sein, werden die Vollzugs- und Messempfehlung angepasst werden. Auch diese Arbeiten werden sich voraussichtlich bis ins nächste Jahr hinziehen. Über die konkreten Inhalte der Revision wird nicht vorab informiert.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Schweiz: Vernehmlassungsverfahren für revidierte NISV

Gast, Donnerstag, 20.09.2018, 22:52 (vor 2257 Tagen) @ H. Lamarr

Derzeit wird eine Revision der NISV vorbereitet, welche Regelungslücken schliessen soll. Die öffentliche Vernehmlassung dazu ist für das 2. Quartal 2019 vorgesehen.

Die für die Eröffnung der Vernehmlassung zuständige Behörde bereitet das Vernehmlassungsverfahren vor, führt es durch, stellt die Vernehmlassungsergebnisse zusammen, gewichtet sie und wertet sie aus. Eröffnet der Bundesrat eine Vernehmlassung, so erfüllt diese Aufgaben das zuständige Departement. Die Vorlage der revidierten NISV wird den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und der Berggebiete, den Dachverbänden der Wirtschaft sowie weiteren, im Einzelfall interessierten Kreisen unterbreitet. Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu der Vorlage äußern.

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