Schweiz: Bundesrat kündigt Lockerung der Vorsorgewerte an (Allgemein)

Gast, Freitag, 10.11.2017, 22:56 (vor 2570 Tagen)

Medienmitteilung der schweizerischen Regierung vom 9.11.2017 mit einer bemerkenswerten Passage über die Vorsorgewerte (Auszüge):

ComCom bereitet Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen vor

Der Bedarf an neuen Mobilfunkfrequenzen in der Schweiz nimmt weiter zu: Das geht aus den Stellungnahmen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hervor, die 2017 vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) durchgeführt wurde. Die Zuteilung neuer Frequenzen wird als wichtige Voraussetzung für die Einführung von 5G in der Schweiz erachtet. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) bereitet aktuell die Vergabe der neuen Mobilfunkfrequenzen in der zweiten Hälfte 2018 vor.

Mit der gestern [8.11.2017] erfolgten Verabschiedung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ) durch den Bundesrat ist der Weg frei für die Vergabe von Frequenzen, die neu für die Nutzung in Mobilfunknetzen reserviert sind. Es handelt sich um umfangreiche und attraktive Frequenzen in den Bändern 700 MHz, 1400 MHz und 3500 bis 3800 MHz (vgl. Tabelle); hinzu kommt ein Block mit 2600-MHz-Frequenzen, der bei der letzten Vergabe 2012 keinen Abnehmer fand. Diese Frequenzen sind ab 2019 landesweit nutzbar.
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Damit die Frequenzen optimal genutzt werden können, müssen jedoch auch die sehr strengen Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunk (NISV) angepasst werden.
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Die Mobilfunkanbieterinnen und andere Akteure zeigen sich beunruhigt über die von der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vorgegebenen Einschränkungen. Diese würden die Einführung von 5G an bestehenden Standorten in stark bevölkerten Gebieten erschweren. Umweltschutzkreise sind ihrerseits der Ansicht, dass das Vergabeverfahren für neue Mobilfunkfrequenzen keinen Anstieg der Belastung mit nichtionisierender Strahlung zur Folge haben darf. Die im Sicherheits- und Rettungsbereich tätigen Organisationen schliesslich verlangen, dass Anforderungen bezüglich Sicherheit und Verfügbarkeit festgelegt werden, sodass die Mobilfunkinfrastruktur für Einsätze jeglicher Art genutzt werden kann.

Die 57 Stellungnahmen stammen von Mobilfunkbetreiberinnen, Branchenverbänden und Interessengruppen, Umweltschutzkreisen, Netzausrüstern, Bundesbehörden und -unternehmen, von Behörden und Organisationen des Rettungs- und Sicherheitswesens sowie von anderen interessierten Kreisen. Die vollständige Liste, die Stellungnahmen und eine Zusammenfassung der Ergebnisse werden auf der Website des BAKOM publiziert.

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