Seilschaften begünstigen Parteispenden (Allgemein)

KlaKla, Dienstag, 08.04.2014, 11:54 (vor 3743 Tagen) @ H. Lamarr

Seilschaften verbinden.

Geldspenden an politische Parteien sind steuerlich bis zu einem Grenzwert steuerlich absetzbar. Und es gibt da ausgesprochen raffinierte Möglichkeiten Geld zu spenden, ohne dass es einem etwas kostet. Am Ende zahlt dabei der Staat die Spende, also wir alle. Eigentlich müssten inzwischen auch hierzulande Bananen wachsen.

Ich gebe dir eine Summe X unter 10 000 Euro und du zahlst die als Parteispende an Partei Y. Da die Steuerermäßigung 50 % der Ausgabe (Parteispende) ausmacht, bekommst du allein aus deiner Parteispende ein nettes Sümmchen vom Finanzamt zurück. Vorausgesetzt, du zahlst Steuern. Diese Rückerstattung setzt du erneut ein als Parteispende. Bis wir aufstocken oder die Summe X verbraucht ist. Ein völlig legaler Steuertrick soweit mir bekannt.

Steuertipps zu Parteispenden

Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden durch eine steuerliche Ermäßigung und durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt.

Die Steuerermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens 825 Euro (Ledige)/1.650 Euro (Verheiratete). Dieser Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen. Konnte dadurch nicht die gesamte Spende/Mitgliedbeiträge steuerlich berücksichtigt werden, so greift dann der Sonderausgabenabzug. Der restliche Spendenbetrag kann in der Höhe von insgesamt 1.650 Euro (Ledige)/3.300 Euro (Verheiratete) im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden. ...

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Finanzierung, Spenden, Seilschaft, Verein, Trick, Mitgliedschaft, Parteispenden, Staatskasse


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