Braun v. Gladiß: Elektrosensibilität ist keine Schizophrenie (Elektrosensibilität)
Brief eines überzeugten Mobilfunkgegners und Nutznießers der Mobilfunkdebatte an eine Kollegin, die einem unter Körperhalluzinationen leidenden Mann (überzeugter Elektrosensibler) die Diagnose Schizophrenie (ICD F20.0) stellte.
[Admin: Der genannte Link ist tot, Ersatzlink, 03.10.2014]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Braun v. Gladiß: kritisch nur auf einem Auge
Brief eines überzeugten Mobilfunkgegners und Nutznießers der Mobilfunkdebatte an eine Kollegin, die einem unter Körperhalluzinationen leidenden Mann (überzeugter Elektrosensibler) die Diagnose Schizophrenie (ICD F20.0) stellte.
Der Herr Doktor macht es sich sehr leicht, er verhört kritisch seine Kollegin, die einem seiner Patienten die Diagose F20.0 stellte, ist selber aber völlig unkritisch, was den Patienten und dessen Schilderungen angeht. Und letztlich ist der Doktor gescheitert. Er musste seinen Patienten nach vielen Jahren der Behandlung dann doch einer Fachfrau überweisen. Hätte er mMn gleich machen sollen, statt selbst herumzulaborieren, die Chancen auf Hilfe sind mMn für EHS bei einem Psychodoc wesentlich höher als bei Allgemeinärzten.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Unseriös: Brief an einen Kollegen ins Internet stellen
Der Herr Doktor macht es sich sehr leicht, er verhört kritisch seine Kollegin, die einem seiner Patienten die Diagose F20.0 stellte, ist selber aber völlig unkritisch, was den Patienten und dessen Schilderungen angeht. Und letztlich ist der Doktor gescheitert. Er musste seinen Patienten nach vielen Jahren der Behandlung dann doch einer Fachfrau überweisen. Hätte er mMn gleich machen sollen, statt selbst herumzulaborieren, die Chancen auf Hilfe sind mMn für EHS bei einem Psychodoc wesentlich höher als bei Allgemeinärzten.
Ein EHS an einen Psychodoc zu überweisen ist schwierig. In den vergangen Jahren haben bestimmte EHS selbst dazu beigetragen, dass EHS gleich betrachtet werden wie psychisch kranken Menschen, die zum Teil zum eigenen Schutz unter Betreuung stehen. Sehr zur Hilfe kommt ihnen dabei das Verdrehen und Missverstehen.
Sinn und Zweck der Überlegung zu behaupten, EHS werden psychatrisiert, war es mVn, vorzubeugen und andere zu überreden sich auch als EHS zu outen. Um eine sichtbare Masse zu generieren. EHS darf nicht als eine temporäre psychische Störung betrachte werden, aus der man wider heraus kommt, wenn man sich Profis* anvertraut statt Laien oder bekannter Nutznießer.
Fee von Gigherz: Ein Psychatrisierter wird gesellschaftlich erledigt, stigmatisiert und zum Schweigen gebracht.
Heute würde ich sagen, dass ist ein Hilfeschrei. Sie fürchtet sich, allein mit ihren Behauptungen dazustehen und als Sonderling belächelt zu werden.
Sie sowie weitere bekannte EHS haben nie einen Test gemacht. Statt dessen schickten sie andere ins Rennen. In ihren Medien unterstellen sie dann, dass man EHS allgemein Psychiatrisieren will. Heute ist klar, hier sind Laien am Werk die keine Ahnung haben und das zieht sich durch die gesamte Debatte wie ein roter Faden.
Ein seriöser Mediziner stellt seinen Brief nicht ins Internet.
* Der Profi (Therapeut) darf nicht selbst betroffen sein. Denn damit wäre er befangen und man kann ihm unterstellen, dass er die Notlage seines Patienten ausnutzt, für seine persönlichen Zwecke.
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Meine Meinungsäußerung
Braun v. Gladiß: Elektrosensibilität ist keine Schizophrenie
Stellt sich die Frage, ob der Patient schon "Elektrosensibel" war, bevor er an den Bioresonanztherapeuten Dr. Gladiss geraten ist.
Möglicherweise hat der Arzt den Patienten erst dazu gemacht.
Z.B. dadurch, daß er dem Patienten die Diagnose "Elektrosensibilität" stellte, die der Patient geglaubt hat.
... oder durch Applikation mehrerer Bioresonanztherapien an dem Patienten, so daß der Patient nun auf Elektrosmog "konditioniert" ist.
Das Motiv für die "Zurechtweisung" der Kollegin ist möglicherweise weniger, dem Patienten zu helfen, sondern vielmehr als Rechtfertigung eines Bioresonanztherapeuten gegenüber einem Facharzt aufzufassen.
K