Wertminderung der Immobilie (Allgemein)

Thomas G., Samstag, 08.01.2011, 05:53 (vor 5069 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von Thomas G., Samstag, 08.01.2011, 06:15

Nicht zu vergessen, Sie Herr G. wollen profitieren durch die Angst der Bürger. Daher ist es in Ihrem Interesse weiter den Unsinn zu verbreiten, Immobilien verlieren an Wert bis zu 50% durch eine Antenne in der Nachbarschaft. Und so passt es mMn auch gut zu Ihrem Interesse, dass Sie nur mit veralteten Material agieren. :-(

Ach *** Klakla ... es langweilt langsam. Zu Ihrem Vorwurf habe ich bereits klar Stellung bezogen. Warum weisen Sie dann selber http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_04/Immobilien/immobilien.html hier im Forum darauf hin und verbreiten diesen angeblichen "Unsinn" ? hmm

Wiederholungen werden hier im Forum abgemahnt - also ACHTUNG ! :yes:

"Veraltert" ist die offensichtliche Taktik des Forums und der handvoll Aktiven.

Erlauben Sie mir zu dem genannten OLG -Urteil noch eine Kleinigkeit:

Das OLG Karlsruhe bezieht und beruft sich dabei sogar auf den Bundesgerichtshof (BGH), der dies in seiner Entscheidung 15.03.2006 dazu ausdrücklich ausgeführt hatte.

Dieses OLG hat sich auch auf eine weitere Entscheidung des BGH vom 02.11.2005 bezogen, der zur Berücksichtigung von Einnahmen aus der Vermietung von Dachflächen bei der Ermittlung der Kostenmiete festgestellt hatte, dass zumindest im Anwendungsbereich von § 31 I Satz 1 II. BV die Vermietung von Dachflächen zum Betrieb von Mobilfunkantennen nicht zur ordentlichen Bewirtschaftung eines Gebäudes zählt (BGH NJW-RR 2006, 380 f.).

Darauf gestützt hatte das OLG Karlsruhe in dem vom mir angeführten Urteil entschieden, dass eine verweigerte Zustimmung eines Miteigentümers zur Errichtung einer Funkfeststation auf einem Hausdach nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung widerspricht und ein Gebäudemiteigentümer vom anderen nicht die Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrages mit einem Mobilfunkanbieter zur Errichtung einer Funkfeststation auf dem Dach verlangen kann. Die Einhaltung der Grenzwerte indiziere jedoch regelmäßig die Unwesentlichkeit der auf ein Grundstück einwirkenden Beeinträchtigung. Deshalb könne auch ein Mieter von Wohnraum die Beseitigung einer Mobilfunkantenne oder die Einstellung deren Betriebs nicht verlangen. Soweit allerdings der BGH in seiner Entscheidung (WuM 2006, 304 ff. Freiburg) vom 15.03.2006 dazu ausgeführt hat, dass nach der Verkehrsanschauung gegebenenfalls die begründete Besorgnis einer Gesundheitsgefahr die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume zu Wohnzwecken beeinträchtigen könne ist im zitierten Fall eben gerade nicht angenommen worden. Aber immerhin sei jedoch die Befürchtung einer Wertminderung des Gebäudes zumindest im Hinblick auf die Vermietbarkeit einzelner Wohnungen und die Aufteilung des Gebäudes in Eigentumswohnungen und deren Verwertung gerechtfertigt.

Und in einer weiteren Entscheidung des BGH am 30.03.2006 (V ZB 17/06) findet sich ebenfalls eine nach den Entscheidungen des BGH vom 13.02.2004 ( V ZR 217 u. V 218/03) recht beachtliche Angabe:

Leitsatz: "Die Auslegung der in das Grundbuch eingetragenen Befugnis eines Wohnungseigentümers, auf dem Dach des gemeinschaftlichen Gebäudes "eine Funkfeststation" zu betreiben, führt nicht dazu, dass der Betrieb einer Mehrzahl solcher Anlagen gestattet wäre."

Bemerkenswert ist dabei, dass der BGH bei der Auslegung der Gemeinschaftsordnung der WEG (auf S. 10) u.a. ausführt, dass die Anzahl der erlaubten Funkstationen auf dem Dach von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, wobei sich die Interessen des jeweiligen Berechtigten und der übrigen Wohnungseigentümer gegenüberstehen:

"Während der Berechtigte bei Errichtung mehrerer Anlagen höhere Mieteinnahmen erzielen wird, kann dies bei Wohnungen der anderen Eigentümer zu einem gravierenden Wertverlust führen (Vgl. Kniep, WuM 2002, 598, 600; Bobka RDM-Informationsdienst für Sachverständige 2003, 10, 16)."

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Da scheinbar der User RDW bei den Gerichten sich über mich erkundigt hat, werden vielleicht noch weitere Entscheidungen hier noch reingestellt. ... das zum Thema ..." Geister, die ich rief ..... " Somit wurden einige Herrschaften erst auf das Thema aufmerksam. :ok: Obleich ich dieses Forum nicht gerade als Marketing-Plattfor(u)m ansehen möchte.

Thomas G.

[Hinweis Moderator: *** editiert am 08.01.2001 um 7:53 Uhr]

Tags:
Marketingkonzept, Profiteur, Karlsruhe


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