Urteil EMF-Arbeitsunfähigkeit: Antwort des FMK (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 28.05.2010, 01:27 (vor 5267 Tagen) @ H. Lamarr

Ich habe soeben eine E-Mail ans FMK raus gelassen, mit der Frage, ob die beklagte Partei denn nun von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen und in Berufung zu gehen. Die Frist dafür lief Anfang Mai aus.

Das FMK hat 2-mal bei der beklagten Partei um Auskunft ersucht - und 2-mal keine Antwort erhalten. Schade, mangels Information muss deshalb die gestellte Frage vorerst offen bleiben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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