Wertverlust durch Mobilfunkmast ? (Allgemein)

underground, Donnerstag, 19.03.2009, 07:45 (vor 5663 Tagen) @ helmut

Das Urteil datiert vom 30.11.2007.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
EIne Recherche über dort anhängige Verfahren führte jedoch zu keinem Ergebnis. Es ist also davon auszugehen, dass keine Revision eingelegt wurde.

underground


Danke,

auch schon ein paar Tage her
wie so oft, was nicht ins Konzept passt, wird nicht mehr erwähnt

MfG
Helmut

Nachsatz:
Meine gestrige Nachfrage beim 2. Senat des BFH hat ergeben, dass die seinerzeit tatsächlich eingelegte Revision bereits im Februar 2008 vom Revisionskläger zurückgezogen wurde. Deshalb findet sich auch nichts auf den Internetseiten des BFH.

underground


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