Medizinforschungsgesetz hat Bundesrat passiert (Forschung)

Gast, Mittwoch, 02.10.2024, 00:51 (vor 49 Tagen)

Der Bundesrat hat am 27. September 2024 die Beratungen zum Medizinforschungsgesetz abgeschlossen. Damit hat das Gesetz die letzte politische Hürde genommen und kann planmäßig in Kraft treten. Mit dem Medizinforschungsgesetz werden die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten verbessert. Ziel ist es, die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung zu stärken, den Zugang zu neuen Therapieoptionen für Patientinnen und Patienten zu beschleunigen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern.
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Im Bereich des Strahlenschutzrechts werden vielfältige Maßnahmen umgesetzt:

► Die behördlichen Prüffristen werden stark verkürzt.
► Inhaltliche Doppelprüfungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der Ethik-Kommissionen im Bereich des Anzeigeverfahrens werden abgeschafft.
► Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übernimmt das Anzeigeverfahren, um arzneimittelrechtliche, medizinprodukterechtliche und strahlenschutzrechtliche Verfahren besser zu verknüpfen. Das BfS konzentriert sich auf die strahlenschutzrechtlich und -fachlich komplexen Genehmigungsverfahren.
► Strahlenschutzrechtliche Anträge und Anzeigen für Forschungsvorhaben, die auch einer arzneimittel- oder medizinprodukterechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, werden künftig in denselben Portalen (Single-Gate-Ansatz) gebündelt.
► Bei Anzeigeverfahren werden Nachweispflichten reduziert.
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Quelle: Pressemitteilung Nr. 125/24 des BMUV

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