Esselbach: Richter rügte BI und Gemeinderat (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 07.02.2016, 20:20 (vor 3208 Tagen) @ Gast

Das Würzburger Verwaltungsgericht hat das Verfahren am Mittwoch (20.01.16) eingestellt. Damit gaben die Verwaltungsrichter der Gemeinde und auch der Telekom recht, die einen Abstand von 350 Metern zwischen Sendemast und nächster Wohnbebauung als ausreichend erachten. Die Bürgerinitiative, die nicht generell gegen einen Mast ist, wollte einen Mindestabstand von 750 Meter - und die Entscheidung darüber per Bürgerbegehren herbeiführen.

Auszug aus Main-Echo:

Dass die Bürgerinitiative in ihrer Begründung des Bürgerbegehrens behaupte, die Menschen seien durch einen Funkmast einer zu hohen Strahlenbelastung ausgesetzt, bewertete das Verwaltungsgericht zudem als »unzulässige Behauptung«. »Nach der überwiegenden Rechtsprechung ist bei der Zulassung eines Mobilfunkmastes nach emissionsrechtlichen Vorschriften davon auszugehen, dass keine Gesundheitsbelastung besteht, weil diese wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist«, so der Vorsitzende Richter.
Doch auch der Verwaltungsakt des Gemeinderats Esselbach vom Februar 2015 - der Rat hatte zwei Mitglieder wegen Befangenheit ausgeschlossen und anschließend den Antrag auf das Bürgerbegehren abgelehnt - war rechtswidrig.
»Der Gemeinderat hat zu dem Ausschluss sein Einvernehmen geäußert. Er hätte aber einen formalen Beschluss fassen müssen«, erklärte der Richter. Und selbst mit diesem formalen Beschluss wäre der Ausschluss der Gemeinderatsmitglieder rechtswidrig gewesen. Alleine durch eine Verwandtschaftsbeziehung sei bei Gemeinderäten im Hinblick auf ihre Vertreterstellung keine Befangenheit gegeben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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