Déjà-vu: Münchener Anwaltskanzlei? (Forschung)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 17.12.2014, 17:21 (vor 3663 Tagen) @ Alexander Lerchl

Nachtrag: eine eidesstattliche Versicherung wurde mir nunmehr vom Anwalt der Klägerin zugeschickt.

Trauerspiel in drei Akten

Seit 10. November behauptet der Ex-Tabakforscher Franz Adlkofer auf seiner Website, die Klägerin habe dem Gericht eine eidesstattliche Erklärung Ihrer Unschuld vorgelegt.

Am 6. Dezember berichtet Alexander Lerchl, eine Anfrage bei Gericht habe ergeben, diesem liege keine eidesstattliche Erklärung der Klägerin vor.

Am 17. Dezember berichtet Lerchl, er - und anscheinend auch das Gericht - hätten vom Anwalt der Klägerin nun doch diese eidesstattliche Erklärung der Klägerin bekommen.

Am 19. Dezember findet vor dem LG Hamburg die Verhandlung statt.

Ich bin Techniker und kein Jurist, frage mich deshalb: Ist das jetzt ein Trauerspiel oder eher ein Intrigenspiel?

Als ehemaliger Prozessgegner von Herrn Adlkofer ist mir das Vorgehen noch gut in Erinnerung, dass sein Anwalt am Schluss den vom Gericht festgesetzten Abgabetermin für die letzten Schriftsätze der Streitparteien nicht einhielt, sondern so spät abgab, dass die Gegenpartei (IZgMF) vor der Verhandlung nicht mehr auf strittige Behauptungen Adlkofers reagieren konnte.

Da es jetzt offensichtlich wieder so ist, gehe ich davon aus, die teure Münchener Kanzlei, die 2009/2010 Herrn Adlkofer in Berlin gegen das IZgMF vertrat, vertritt jetzt Frau K. in Hamburg.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Intrige, Trick, Déjà-vu, Unterlassungsklage, Lerchl, Puppenspieler


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