Endlich Klarheit, für was die 2B-Wertung der IARC NICHT gilt (Allgemein)

Kuddel, Freitag, 15.11.2013, 21:32 (vor 4061 Tagen) @ H. Lamarr

Denn mit der unbeabsichtigten Unterstützung durch den Anti-Mobilfunk-Verein ist jetzt auch zweifelsfrei klar, dass der lange Zeit umstrittene Wirkungsbereich der 2B-Krebswertung der IARC (der WHO) nicht für Mobilfunk-Basisstationen gilt.

Die Gegnerschaft zu Basissationen ist sicher als gemeinnützige "Fürsorge" zu verstehen.;-)

Bei Änderung des Blickwinkels ist es doch so, dass die Masten eine Grundvoraussetzung sind, damit die Menschen mobil telefonieren.

Ergo exisitiert nur dort ein eventuell erhöhtes Krebsrisiko, wo sich ein Mast "in Reichweite" befindet.
Man denkt also nicht an sich, sondern an andere !
Oder etwa nicht ?

Wenn man also Masten bekämpft, tut man ein gutes Werk...
...wenn es gelingen sollte, die Leute vom mobiltelefonieren abzubringen.

Gegen diese "Fürsorglichkeitsthese" spricht allerdings der berühmte (scheinheilige) Satz: "Wir sind nicht gegen das Mobiltelefonieren, aber..."

Ab diesem Punkt kehrt sich die Fürsorge in Egoismus nach dem Skt. Florians-Prinzip um, denn man verteufelt ja nicht das Mobiltelefonieren an sich, sondern nur den Mobilfunkmasten, den man persönlich nicht in seiner Nähe haben möchte, aus welchen (wenig gemeinnützigen) Gründen auch immer.

Mit der Folge, dass durch die Vereinsaktivität mit dem Ziel der "Mastverhinderung" die Mobiltelefonierer stärker "belastet" werden und einem "noch höheren" Krebsrisiko ausgesetzt sind als es ohne Vereinsaktivität der Fall wäre...

Kniffelig...
K

Tags:
Mastverhinderung


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