Mobilfunkangst: Anwaltsbrief kann ebenfalls eine Lösung sein (Allgemein)

Lilith, Montag, 30.04.2012, 20:35 (vor 4623 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Lilith, Montag, 30.04.2012, 21:46

Bei dauerhaft ausgeübtem, sich im Einzelfall auch steigerndem aggressivem oder wahnhaft geprägtem Verhalten kann es also angebracht sein, beim Amtsgericht einen Antrag auf Einrichtung einer Betreuung zu stellen.

Das wäre ein Weg, sich gegen Elektrosmog-Eiferer im persönlichen Umfeld zur Wehr zu setzen. Ich kann mir allerdings nur mühsam vorstellen, dass jemand diesen steinigen Weg geht. Denn parallel dazu führt ein deutlich bequemerer Weg, der über einen Anwalt.

Der Antrag auf Einrichtung einer Betreuung ist kein steiniger Weg. Er kommt in Deutschland wahrscheinlich hunderte Male im Monat vor.

Man sollte unterscheiden:

Mit der Einschaltung eines Anwaltes will man sein Recht durchsetzen. Das ist legitim und im von Ihnen beschriebenen Fall auch nachvollziehbar.

Aber mit dem Antrag auf Einrichtung einer Betreuung geht man den Weg des Verständnisses für die betreffende Person. Man will, dass dieser geholfen wird. Wenn keine Krankheitseinsicht da ist und z.B. Behandlungen und Medikamentierungen verweigert werden (z.B. im Falle der Störungen des Sozialverhaltens, ICD-10-Klassifizierung F91; oder bei EHS- oder MCS-Phobikern, deren Krankheitsbilder bald ebenfalls klassifiziert werden sollen), dann kann Gefahr im Verzuge sein für die Person selbst, aber auch für deren Umfeld.

Das ist die Grundlage, auf der die Einrichtung einer Betreuung der richtige Weg sein kann. Für die betreffende Person mit ihren Auffälligkeiten wird dann zunächst einmal eine aussagekräftige Diagnose herbeigeführt. Die eingeschaltete Betreuung kann dann auch über das weitere Vorgehen entscheiden. Im Falle der harten, seit Jahren aktiven Mobilfunkgegner-Wüteriche, über deren Verschwörungsthesen man lachen kann, die aber eben auch ernste Dinge und realen Schaden anrichten können, könnte z.B. die Feststellung des Krankheitsbildes F91 verschleppt sein, bei dem nämlich „Störungen des Sozialverhaltens“ und „ein sich wiederholendes und anhaltendes Muster dissozialen, aggressiven und aufsässigen Verhaltens“ gegeben sind. Wir hören seit Jahren von verschiedentlichen Regelverletzungen, die von solchen Personen ausgehen. Es könnte z.B. im Einzelfall schon lange angezeigt sein, dass bestimmte Medikamentierungen verabreicht werden sollten oder überhaupt erst einmal eine Diagnose gestellt wird. Einen früheren extremen Fall dieser Art kann man hier nachvollziehen... http://www.gigaherz.ch/519/

Ein Beispiel für fehlende Einsicht in der Wüterichszene kann man z.B. im Falle der verantwortlichen Leitung des Portals gigaherz.ch mitverfolgen. Wilde Drohungen ( http://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?p=63381#63381 ) aus Anlass der hier geführten sachlichen Diskussion stehen dabei nur als aktuelles Symptom für die sich dort seit Jahren schleichend vollziehende Hinwendung zu verschwörungstheoretischen Positionen. Als Beschimpfungen zu interpretierende Äußerungen in Richtung verantwortlicher Ämter, als Beleidigungen zu verstehende Äußerungen gegenüber Personen, und damit einhergehend die Verletzungen von Persönlichkeitsrechten nehmen im dort verantworteten Forum zu und werden von der verantwortlichen Leitung geduldet.

Da scheint also etwas unkontrolliert aus dem Ruder zu laufen. Wenn man bedenkt, dass das Portal und der dahinterstehende Verein mit all seinen Finanzen und Verantwortlichkeiten offensichtlich von einer einzigen Person geleitet wird, die sich in gleich mehreren Funktionen berufen fühlt weitreichende Aussagen zu treffen („Geschäftsstelle, fachtechnische Auskünfte und Beratungen“), dann ist bei klarer Sicht der Dinge ein Schadensrisiko gegeben, also Gefahr im Verzug. Eine irgend geartete soziale Kontrolle scheint hier nicht (mehr) wirksam stattzufinden, und das ist bedenklich.

In der Schweiz ist die Hürde zur Einrichtung einer Betreuung jedoch im Vergleich zu Deutschland (noch) mit höheren Hürden versehen. Dort gibt es heute noch den Vorgang der „Entmündigung“, und dafür müssen sehr weitgehende Bedingungen erfüllt sein. Aber man wird in den nächsten Jahren auch dort zu einer Betreuungsgesetzgebung wie in Deutschland übergehen und dann differenziert vorgehen können.

--
Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.

"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)

Tags:
Verantwortung, Wutbüger, Betreuung, Persönlichkeitsrechte


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum