NFP 57: Alexander Borbély stellt klar (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 19.01.2011, 16:49 (vor 5091 Tagen) @ H. Lamarr

Mich würde nun interessieren ...

Sehr geehrter Herr Schall

Danke für Ihre Anfrage. Die einzelnen Punkte möchte ich wie folgt beantworten:

a) Originalarbeiten werden von den Forschenden selbst zur Publikation in Zeitschriften eingereicht und zwar ohne Rücksprache mit der Leitungsgruppe des NFP57 oder dem Nationalfonds. Die Manuskripte müssen dabei ein Begutachtungsverfahren (Peer Reviewing) durchlaufen, das den Herausgebern der Zeitschrift zur Qualitätssicherung dient.

Sind die Qualitätskriterien erfüllt, wird das Manuskript zur Publikation angenommen und veröffentlicht. Dieser Prozess nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch. Bereits sind einige Publikationen der Arbeiten des NFP 57 erschienen, andere sind in Vorbereitung. Generell ist darauf hinzuweisen, dass die durch den SNF geförderten Forschenden zur Kommunikation der Forschungsresultate verpflichtet sind und in diesem Zusammenhang die Open Access Policy des SNF einzuhalten haben. Die Behauptung, die Forschungsergebnisse aus dem NFP würden nicht publiziert, stimmt daher nicht.

b) Der Synthesebericht dient der Darstellung der Forschungsergebnisse im Sinne einer Gesamtübersicht des vom Schweizerischen Bundesrat in Auftrag gegebenen Forschungsprogramms zum Zeitpunkt der Beendigung der Forschungsarbeiten, aber vor dem Abschluss der gesamten Datenanalyse und der Veröffentlichung aller Ergebnisse in wissenschaftlichen Zeitschriften. Er wird von den Forschenden und der Leitungsgruppe gemeinsam erarbeitet und von der Leitungsgruppe und dem Nationalfonds verantwortet. Er wird in drei Sprachen veröffentlicht.

c) Alle in wissenschaftlichen Zeitschriften publizierten Ergebnisse sind öffentlich zugängig. Ihre bibliographischen Angaben werden auf der Webseite des NFP 57 figurieren. Die Volltexte der Arbeiten werden dort ebenfalls veröffentlicht, sofern dies mit den Copyright Bestimmungen der Zeitschriften vereinbar ist.

d) Der Synthesebericht des NFP 57 steht in keinem Zusammenhang mit der Versteigerung neuer Frequenzen in der Schweiz. Der Bundesrat hat das NFP 57 im Jahr 2005 in Auftrag gegeben. Die Forschungsarbeiten wurden im Frühjahr 2010 beendet und in der Folge ausgewertet und laufend publiziert.

Mit freundlichen Grüssen

Alexander Borbély

Prof.em.Dr.med.Alexander Borbély
Postadresse: Institut für Pharmakologie und Toxikologie
Universität Zürich
Winterthurerstrasse 190
CH-8057 Zürich, Schweiz

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Qualitätskriterien


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