Verhältnismäßigkeit (Allgemein)

RDW ⌂ @, Mittwoch, 20.10.2010, 19:19 (vor 5183 Tagen) @ Realist

Sie wissen schon, warum Sie sich nicht trauen, deutlicher zu werden. Den Begriff "extremes Deutsch" verbitte ich mir übrigens.
http://www.kanzlei.biz/nc/medienrecht_2450/19-05-2010-lg-wuerzburg-21-o-197-10.html

Kennen Sie den Begriff "Verhältnismäßigkeit"?

In dem von Ihnen genannten Link war der Kläger ein namentlich erwähnter Anwalt, der um seinen Ruf fürchten musste.
Heißen Sie mit Ihrem Realnamen etwa "Realist" und fürchten daher um ihren Ruf? Kann man ein namentlich unbekanntes Pseudonym überhaupt auf diese Weise schädigen?
Schauen mal in ein gewisses anderes Forum, um dort einen Präsidenten zu finden, der ganz andere verbale Angriffe gegen namentlich benannte Menschen führt und dafür von seinen verirrten Schäfchen sogar noch geachtet wird. DORT wäre ein Betätigungsfeld für Sie, wenn Sie so sehr auf die Sauberkeit im Ausdruck achten.

RDW

Tags:
Mehrfachpseudonyme, Anwalt


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