Definition von Rufmord (Allgemein)

Aktivist, Dienstag, 18.07.2006, 17:54 (vor 6733 Tagen) @ Marianne

Aus Deinem Posting entnehme ich daß es für sowas bis zu 5 Jahren Haft gibt, ich an Deiner Stelle würde mich bei Dr. Scheiner schnellstens entschuldigen, bevor er Dich vielleicht anzeigt. Deine Anschuldigungen hat er alle widerlegt. Und wie das ein Richter sieht? Wer weiß das?

Es wäre doch nun außerordentlich wünschenswert, wenn Dr. S. oder Marianne das ganze zur Anzeige bringen, oder aber, Franz erstattet eine Selbstanzeige.

Dann bestünde die Möglichkeit, rechtskräftig feststellen zu lassen, ob tatsächlich "Rufmord" vorliegt oder es sich einzig und allein um eine durch das Grundgesetz garantierte Inanspruchnahme des Rechts auf freie Meinungsäußerung handelt.

@ Franz: Einem solchen Vorgehen würde ich mit äußerster Gelassenheit entgegensehen.

So, und nun kommt aus den Hufen, um die "Ehre" und "Würde" Eures Parolenvorbeters wieder herzustellen.

Aktivist


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