BGH zu REFLEX (Adlkofer ./. SZ): Fall wurde nicht angenommen (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Freitag, 09.10.2020, 20:12 (vor 1434 Tagen) @ H. Lamarr

Die SZ wurde 2012 vom Landgericht Hamburg auf Unterlassung verurteilt. Über die von ihr eingelegte Berufung wurde sieben Jahre später, im April 2019, entschieden. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hob aus nicht nachvollziehbaren Gründen das Urteil des Landgerichts auf und entschied erstaunlicherweise zu Gunsten der SZ. Das letzte Wort in der Angelegenheit wird der Bundesgerichtshof haben.

Was ist denn nun aus der Klage vor dem BGH geworden? Hätte Franz Adlkofer obsiegt, wüsste die Welt davon unverzüglich. Davon aber ist nichts bekannt.

Ich habe deshalb am BGH soeben nach einer Entscheidung in der besagten Angelegenheit gesucht, bin aber leer ausgegangen. Dafür gibt es drei Erklärungen:

1. Der Fall wird noch verhandelt, das Urteil steht noch aus.
2. Der Fall wurde ohne Begründung nicht zur Verhandlung angenommen.
3. Der Fall wurde vom BGH ohne Begründung verworfen.

Die Varianten 2 und 3 werden von Franz Adlkofer medial mutmaßlich eher diskret behandelt.

Nein, Variante 2 wurde von Adlkofer selbst in seinem angeblich letzten Interview dieser Art verkündet (ab Minute 31). Der BGH hat den Fall nicht zur Entscheidung angenommen.

Das war es dann wohl.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert


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