Schweizer Anlagegrenzwerte nicht rein willkürlich festgesetzt (Technik)

H. Lamarr @, München, Montag, 24.08.2020, 22:45 (vor 1503 Tagen) @ H. Lamarr

Die Anlagegrenzwerte beruhen nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern sie sind ein von den schweizerischen Behörden willkürlich festgesetzter Vorsorgewert, mit dem zusätzlich zu dem Sicherheitsfaktor, der den Immissionsgrenzwerten innewohnt, ein weiteres Sicherheitspolster hinzugefügt wird.

So willkürlich, wie ich es im Zitat behauptet habe, sind die Schweizer Anlagegrenzwerte nicht festgesetzt worden. Willkürlich hört sich danach an, als ob diese Grenzwerte ausgewürfelt wurden. So aber isses nicht. Richtig ist vielmehr: Der Bundesrat [Regierung der Schweiz; Anm. Postingautor] hat die Anlagegrenzwerte im Unterschied zu den Immissionsgrenzwerten nicht nach medizinischen Kriterien, sondern auf Grund der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und im Blick auf die wirtschaftliche Tragbarkeit für die Mobilfunkbetreiber festgesetzt (Quelle). Die Willkür hält sich damit in den überschaubaren Grenzen einer Ermessensentscheidung.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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