Schweiz: Versicherungspflicht für Mobilfunknetzbetreiber? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 10.06.2020, 01:09 (vor 1556 Tagen) @ H. Lamarr

Antwort steht noch aus.

Am 8. Juni antwortete der Schweizer Bundesrat:

Die Aussage ist nicht korrekt. Der Bundesrat kann Mobilfunkanbieterinnen nicht von der Haftung für Schäden befreien und es bestehen folglich auch keine entsprechenden Vereinbarungen. Der Bundesrat hat sich zur Frage der Haftung für Schäden aus dem Mobilfunk bereits in der Beantwortung zweier Interpellationen (Munz Martina 19.3113, "Wer trägt das Risiko von Gesundheitsschäden durch die 5G-Technologie?" und Glauser-Zufferey Alice 19.3120, "Nichtionisierende Strahlung. Gesundheit und Verantwortung") geäussert.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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