Kritik an W-Lan-Gutachten für Universität Bremen (I) (Technik)
Wenn eine Universität ein Forschungsinstitut beauftragt, ein Gutachten über die W-Lan-Strahlung auf dem Campus anzufertigen, darf man zurecht von fachlich unangreifbaren Ergebnissen ausgehen. Vertrauen ist gut. Doch Kontrolle ist besser. Dies zeigt die fachliche Prüfung von Gutachten des Nova-Instituts für die Universität Bremen, die den Prüfern zufolge starke Hinweise auf eine grobe Überbewertung der tatsächlichen Immissionen durch den Gutachter ergeben hat.
Das 1994 gegründete privatwirtschaftlich betriebene Nova-Institut mit Sitz in Nordrhein-Westfalen war bis Dezember 2005 in der Anti-Mobilfunk-Szene eine feste Größe. Denn bis dahin war das Institut, das sich heute ganz zeitgemäß Nova-Institute nennt, viele Jahre für den redaktionellen Inhalt des "Elektrosmog-Reports" verantwortlich. Damals wie heute beliefert der Elektrosmog-Report regelmäßig mit einseitigen auf Alarm getrimmten Meldungen die Anti-Mobilfunk-Szene mit aktuellen Szenenachrichten, nützlich vor allem als Argumentationshilfe für deren kommerziell orientierte Mitglieder aus Branchen wie Baubiologie, Alternativmedizin, Umweltmedizin oder Rechtsbeistand. Diese Orientierung hätte Gerd-Rüdiger Kück, Kanzler der Universität Bremen, ein Warnsignal sein können, als er dem Nova-Institut den Auftrag erteilte, die Belastung durch hochfrequente elektromagnetische W-Lan-Strahlung in den Universitätsgebäuden zu messen und ein Gutachten zu erstellen. Zweifel an der Ergebnisoffenheit seines Auftragnehmers plagten Kanzler Köck indes offenbar nicht, am 2. Oktober 2001 unterzeichnete er den Auftrag.
Schon 20 Tage später lieferte das Nova-Institut in Bremen sein 20-seitiges Gutachten ab. Und weil das so gut klappte, bestellte die Universität 2004 beim gleichen Auftragnehmer ein erstes Update des Gutachtens und 2010 noch ein zweites. Der letzte Auftrag ging nicht mehr an das Nova-Institut, sondern an das EMF-Institut, Köln. Der Gutachter Dr. Peter Nießen war dennoch stets derselbe, er verließ 2006 Nova und gründete in Köln sein eigenes Institut. Waren einst alle drei Gutachten auf der Website des Personalrates der Universität Bremen abzurufen (Screenshot), sucht man sie heute dort vergeblich. An anderer Stelle findet sich immerhin noch das älteste Gutachten von 2001. Nießens W-Lan-Gutachten blieben nicht unbemerkt, diverse Buchautoren listen sie im Quellenverzeichnis ihrer Werke auf, z.B. noch 2014 in dem Buch "Elektrosmog im Büro: Optimierung von Büro-Arbeitsplätzen".
Die Webseite mit diesem Text existiert heute bei der Uni Bremen nicht mehr.
Im Rahmen einer vom deutschen Umweltbundesministerium geförderten Forschungsarbeit (Bestimmung der Exposition bei Verwendung kabelloser Übermittlungsverfahren in Haushalt und Büro) stießen 2005 Mitarbeiter der ARC Seibersdorf GmbH (heute Seibersdorf Labor GmbH mit der Republik Österreich als Mehrheitseigentümer) auf die beiden älteren W-Lan-Gutachten des Nova-Instituts. Die Wissenschaftler und Ingenieure in Seibersdorf (30 km südlich von Wien) haben auf dem Gebiet EMF viel Erfahrung und einen tadellos guten Ruf. Sie haben die beiden Gutachten des Nova-Instituts gründlich analysiert. Herausgekommen ist kein Verriss, sondern detailliert begründete substanzielle Kritik, angesichts der es befremdlich erscheint, dass die Universität Bremen 2010 abermals denselben Gutachter wie 2001 und 2004 beauftragte.
Damit genug der Vorrede, der folgende Text (Kritik an den Nova-Gutachten) ist 1:1 dem Forschungsbericht der Seibersdorfer entnommen. Die Quellenverweise beginnen mit Quelle [19], da die Kritik nur ein kleiner Ausschnitt aus dem rund 200 Seiten umfassenden Forschungsbericht ist:
Eine der ersten öffentlich zugänglichen Arbeiten war ein Gutachten des nova Instituts (50254 Hürth, Deutschland) aus 2001, im Rahmen dessen die Immissionen des an der Universität Bremen installierten WLANs erfasst wurden [19]. Unter anderem wurden dabei einerseits die verschiedenen Access Points zuordenbaren WLAN-Immissionen an Arbeitsplätzen und andererseits auch Immissionen, stammend von Netzwerkkarten in Notebooks erfasst. Die Untersuchungen an den Arbeitsplätzen ergaben maximale Immissionswerte (Leistungsflussdichte) entsprechend 0,025% des Grenzwertes (10 W/m²) der 26. BImSchV. In 20 cm Abstand zu den WLAN-Netzwerkkarten wurden maximal 1,58 % dieses Grenzwertes für die Leistungsflussdichte festgestellt. Hierzu muss bemerkt werden, dass den eigentlichen Messergebnissen pauschal ein Sicherheitsfaktor von 6 dB zugeschlagen wurde. Begründet wird dieser Sicherheitszuschlag mit den möglichen vorhandenen Fehlerquellen (Kalibrierunsicherheiten, Feldschwankungen durch Personen im Raum, Feldinhomogenitäten zufolge Reflexionen). Weiters ist anzumerken, dass bei der Beschreibung der Messmethode zwar von Zero-Span Messungen gesprochen wird, jedoch die Abbildungen auf die in diesem Zusammenhang verwiesen wird (Screenshots vom Display des Spektrumanalysators) keine Zero-Span Messungen zeigen. Über den verwendeten Detektor-Typ, sowie über etwaige Korrekturen hinsichtlich des Verhältnisses von Auflösungsbandbreite zu Signalbandbreite werden leider keine Angaben gemacht. Da jeweils nur die Burst-Amplituden gemessen wurden, werden die Messwerte von den Autoren als Maximalwerte (‚Worst Case’- Werte) bei voller Auslastung der WLAN-Geräte interpretiert. Dazu ist jedoch anzumerken, dass auch theoretisch ein WLAN-Gerät nicht ununterbrochen über längere Zeit senden kann, da die Netzwerk-Übertragungsprotokolle ’Acknowledge’- Pakete der Empfangsstation vorsehen, während derer die Sendestation nicht sendet. Setzt man voraus, dass die Bandbreitenkorrektur der Messwerte korrekt vorgenommen wurde, so stellen die in [19] präsentierten Immissionswerte daher mit hoher Wahrscheinlichkeit grobe Überbewertungen der realistischerweise zu erwartenden mittleren Immissionen dar. Die angegebenen Messwerte können aber als Burst-Spitzenwerte interpretiert werden (korrekte Bandbreitenkorrektur und Verwendung eines RMS-Detektors vorausgesetzt). Kann eine entsprechende Bandbreitenkorrektur nicht vorausgesetzt werden, so ist keine Einschätzung der Aussagekraft der angegebenen Messwerte möglich.
In einem weiteren Gutachten desselben Instituts wurden 2004 weitere Immissionsmessungen am erweiterten WLAN-Netz der Universität Bremen durchgeführt [20], wobei sowohl Messungen in Innenräumen, als auch Messungen im Außenbereich (nahe Außenantennen) durchgeführt wurden. Es wurden sowohl WLAN Immissionen im 2,45 GHz Band (IEEE 802.11b,g) als auch im 5,2 GHz Band (IEEE 802.11a) erfasst. Anders als in [19] wird in [20] jeweils die spektrale Leistung (Integration über die Kanalbandbreite) des mit MaxHold ermittelten Spektrums als Messwert erfasst. Den Messergebnissen in Innenräumen wird wieder pauschal ein Sicherheitsfaktor von 6 dB, den Messergebnissen in Außenbereichen pauschal ein Sicherheitsfaktor von 3 dB zugeschlagen. Über den verwendeten Detektor-Typ wird leider keine Angabe gemacht. Als maximale Leistungsflussdichte nahe der untersuchten Notebook-Netzwerkkarten werden in 10 cm Abstand 6,98 mW/m² angegeben (entsprechend 0,0698% des Referenzwertes nach EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG [21] bzw. nach 26.BImSchV). Der ebenfalls angegebene Immissionswert in 3 cm Abstand sollte jedoch aus physikalischer Sicht hinterfragt werden, da bei derartig geringer Distanz zwischen Sendeantenne und Messantenne Rückwirkungen auf die Sendeantenne nicht ausgeschlossen werden können. Ferner sind die damit erfassten Messwerte in keiner Weise repräsentativ hinsichtlich eines Vergleichs mit Referenzwerten (abgeleiteten Grenzwerten). Bei derartigen Nahfeldexpositionen kann eine sinnvolle Beurteilung der Exposition immer nur mit Bezug auf die Basisgrenzwerte (SAR-Messung) durchgeführt werden. Die maximale Leistungsflussdichte in den untersuchten Messpositionen in Innenräumen (nahe Access Points) wird mit 9,3 mW/m² (70 cm Distanz zum Access Point), entsprechend 0,093% des Referenzwertes nach [21] angegeben.
Fortsetzung in Teil 2
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Kritik an W-Lan-Gutachten für Universität Bremen (II)
Als Messergebnisse an Außenantennen werden Leistungsflussdichtewerte in unterschiedlichen Abständen zur Antenne angegeben. Beispielsweise liegt der in 2 m Abstand zu den untersuchten Antennen angegebene Maximalwert der Leistungsflussdichte bei 6,51 mW/m² (entsprechend 0,0651% des entsprechenden Referenzwertes nach [21]). Grundsätzlich werden in [20] auch (naturgemäß) höhere Immissionswerte für geringere Abstände zu den Antennen aufgelistet und neben den Grenzwerten gemäß 26. BImSchV (entsprechen jenen aus [21]) zusätzlich auch mit anderen Grenzwerten bzw. Vorsorgewerten verglichen. Da diese zusätzlich angeführten Grenzwerte bzw. Vorsorgewerte jedoch definitionsgemäß für Innenräume gelten, erscheint ein Vergleich der Immissionsgrößen in extrem geringen Abstand zu Außenantennen (in [20] bis zu 0,00 m Abstand angegeben!) als unrealistisch bzw. fragwürdig. Grundsätzlich müssen die in [20] dargestellten Messwerte aufgrund der Messmethode wieder (zumindest teilweise) als grobe Überbewertung der tatsächlich realistischerweise zu erwartenden Exposition angesehen werden. Dieser Verdacht wird allein schon dadurch erhärtet, dass die an Außenantennen durchgeführten Messungen (mit in guter Näherung freien Ausbreitungsverhältnissen) auf Messwerte führen, die auf Basis von grundlegenden physikalischen Überlegungen als zu hoch eingestuft werden müssen. Beispielsweise wird in [20] angegeben, dass die Außenantennen für die Messungen von einem Access Point mit maximaler Sendeleistung von 50 mW gespeist wurden. Für die Messungen im Nahbereich der untersuchten Rundstrahlantenne (Cushcraft Type S2403 BP) würde dies etwa der maximal zulässigen Konfiguration mit PEIRP=100 mW entsprechen (Antennengewinn ca. 3 dBi). Vergleicht man nun die damit theoretisch (bei kontinuierlichem Senden mit 100 mW EIRP) möglichen Leistungsflussdichten S auf Basis der elementaren Beziehung (d…Abstand zur Antenne)
mit jenen in [20] angegebenen, so erweisen sich die in [20] angegebenen Werte sogar außerhalb der Hauptstrahlrichtung durchwegs als wesentlich höher als die theoretisch möglichen Werte. Zumindest teilweise könnte diese Tatsache durch den oben genannten Sicherheitsaufschlag (3 dB im Freien) erklärt werden. Die Type der zweiten untersuchten Richtantenne für Außenbereiche wird in [20] mit ‚WL-ANT-Y12’ angegeben. Eine kurzerhand durchgeführte Internet-Recherche konnte auf Basis dieser Angaben leider keine kommerziell erhältliche Antenne identifizieren. Bei Bezugnahme auf in der Antennenbranche übliche Modellbezeichnungen deutet die Kombination ‚Y12’ jedoch auf einen Antennengewinn von 12 dBi hin. Aus dem äußeren Erscheinungsbild der Antenne (auf Fotos in [20] abgebildet) und aus dem Verhältnis der in [20] angegebenen Messwerte an der Vorderseite zu jenen an der Rückseite der Antenne erscheint diese Annahme auch plausibel. Unter der Voraussetzung der Richtigkeit dieser Annahme und der in [20] angegebenen in die Antenne eingespeisten Sendeleistung von 50 mW würde sich daher eine Sendeleistung von ca. 790 mW EIRP ergeben, was natürlich einer unzulässigen Situation entsprechen würde. Dies würde die im Vergleich zu den theoretisch möglichen Werten viel zu hohen Immissionswerte im Bereich der mit WL-ANT-Y12 bezeichneten Antenne in [20] erklären. Zusammenfassend kann daher mit hoher Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass die in [20] präsentierten Immissionswerte zumindest teilweise, entweder aufgrund von falschen Messbedingungen (unzulässig hohe Sendeleistungen), oder aufgrund der verwendeten Messmethode eine deutliche Überbewertung der tatsächlichen Immissionen darstellen.
LITERATUR
[19] Nova-Institut für Ökologie und Innovation: Gutachten zur Feststellung der Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung durch Funk-Netzwerke an der Universität Bremen; Sachverständigengutachten vom 22.10.2001. http://www.suub.uni-bremen.de/PERSONALRAT/gutachten.pdf
[20] Nova-Institut für Ökologie und Innovation: Gutachten zur Feststellung derBelastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung durch Funk-Netzwerke an der Universität Bremen vom 29. Oktober 2004.
http://www.personalrat.unibremen.de/public/Thema%20Elektrosmog/GutachtenFunknetz2004.pdf
[21] EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG: Empfehlung des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz); 12. Juli 1999
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